Ausgehend von der europäischen Richtlinie vom 16.12.2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch wurde eine Überarbeitung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) notwendig.
Mit der zweiten Verordnung zur Novellierung der TrinkwV vom 20.06.2023 wurde eine völlig neu überarbeitete TrinkwV veröffentlicht. Nunmehr gibt es 72 Paragrafen in 16 Abschnitten und 7 Anlagen. Begriffe wurden geändert und neue eingeführt.
Diese neue Fassung der Trinkwasserverordnung ist am 24.06.2023 in Kraft getreten. Sie hat u. a. klare Regeln für die Trinkwassersicherheit z. B.:
• die Pflicht zum Austausch oder der Stilllegung von Bleileitungen,
• die Einführung neuer Parameter,
• das Absenken von Grenzwerten,
• ein risikobasierter Ansatz über drei Säulen.
Ein besonderes Augenmerk im Rahmen der TrinkwV wird auf eine Legionellenkontamination im Trinkwarmwasser gelegt. Fachleute gehen davon aus, dass etwa 20 % aller Warmwasseranlagen ein Legionellenproblem haben. Aber auch eine Legionellenkontamination im Kaltwasser rückt immer mehr in den Fokus.
Nunmehr hat der Gesetzgeber bereits mit Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für
Legionellen gemäß § 51 die Anfertigung einer Risikoabschätzung u. a. zur Ermittlung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit vorgegeben.