Der Deponiebetreiber hat gemäß §4 Deponieverordnung sicherzustellen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung der Deponie verantwortlichen Personen sowie das sonstige Personal durch geeignete Fortbildung über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen. Gemäß §4 Abs. 2 der Deponieverordnung (DepV) haben die für die Leitung verantwortlichen Personen mindestens alle zwei Jahre an von der zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten Lehrgängen nach Anhang 5 Nummer 9 teilzunehmen . Diese Lehrgänge müssen mindestens Kenntnisse zu den in der Deponieverordnung angegebene Sachgebieten vermitteln.
In unserem eintägigen Seminar wird die Fach- und Sachkunde mit dem Schwerpunkt auf aktuelle Themen und Entwicklungen sowie praxisgerechten Beispielen vermittelt.
Dieser Sachkundelehrgang gemäß §4 Abs. 2 der Deponieverordnung ist zugelassen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Augsburg,
Az. 32-8741.3-59027/2022.