Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle.
Für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager ist eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung zu benennen. Eine Sammelstelle muss während des Betriebes aus Sicherheitsgründen mit mindestens zwei Personen ständig besetzt sein, von denen mindestens eine den Anforderungen an eine Fachkraft entsprechen muss.
Diese Fachkräfte müssen unter anderem über die erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen. Die Kenntnisse können durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang entsprechend Anlage 3 der TRGS 520 nachgewiesen werden.
Sie erhalten in diesem dreitägigen Grundlehrgang die erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen. Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung (Multiple-Choice-Fragen).