Viertägiger berufsgenossenschaftlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang gemäß DGUV R 101-004 6A und TRGS 524 (vormals BGR 128 6A)
Die Sanierung von Böden und Grundwasser, die kontaminiert sind, stellt eine große Herausforderung für uns alle dar. Die Zahl der betroffenen Standorte ist beträchtlich und wird auf mehrere Tausend geschätzt. Die Sanierung dieser Stellen kann sehr schwierig sein, da einige der belasteten Böden erst im Sanierungsfall zur Gefahr werden. Eine Sanierungsmethode, die für einen vorgefundenen Stoff wirksam ist, kann jedoch für andere Stoffe, die ebenfalls vorhanden sind, möglicherweise nicht wirksam sein, sogar noch eine zusätzliche Gefahr erzeugen.
Zum Beispiel könnte bei einer Abwasserbehandlung, die gut zur Entfernung von sechswertigem Chrom geeignet ist, zu einer höheren Konzentration von gelöstem Arsen führen. Eine erfolgreiche Sanierung von metallkontaminierten Standorten wird noch schwieriger, wenn sowohl Metalle als auch chlorierte organische Kontaminanten behandelt werden müssen.
Dem Arbeitsschutz muss daher ein sehr hoher Stellenwert zukommen. Um zu gewährleisten, dass dieser sachgerecht durchgeführt wird, ist bei der Altlastensanierung und der Sanierung von Gebäudeschadstoffen ein Arbeitsschutzkoordinator erforderlich. Dieser zeichnet sich durch eine fachkundige Ausbildung aus, die es ihm ermöglicht, Risiken bei der Sanierung abzuwägen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen einzuleiten. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie den Nachweis der Sachkunde als Arbeitsschutzkoordinator entsprechend der Vorschriften der DGUV Regel 101-004 (BGR 128) Anlage 6A. Dieses Regelwerk ist die rechtliche Basis für die Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen, wozu auch Altlasten und Gebäudeschadstoffe zählen.
Dieser Nachweis ist ein wichtiger Qualifikationsgewinn für unterschiedliche Berufsgruppen, die sich mit der Sanierung von Gebäuden oder Flächen beschäftigen, die durch Schadstoffe kontaminiert wurden.
Bei der Altlastensanierung und der Sanierung von Gebäudeschadstoffen muss nach DGUV R 101-004 (BGR 128) und TRGS 524 ein geeigneter sachkundiger Koordinator bestellt werden.
Die hierzu notwendige Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an unserem Lehrgang erworben.
Dieser Sachkundelehrgang ist berufsgenossenschaftlich anerkannt und bundesweit gültig.