Bei Arbeiten zur Sanierung von Brandschäden und Gebäudeschadstoffen, muss nach DGUV R 101-004 (BGR 128) und TRGS 524 ein geeigneter sachkundiger Koordinator bestellt werden. Die hierzu notwendige Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an unserem Lehrgang erworben. Bei der Sanierung von Schäden, die durch Brände entstanden sind, handelt es sich in den meisten Fällen um höchst gefährliche Arbeiten. Dem Arbeitsschutz muss daher ein sehr hoher Stellenwert zukommen. Um zu gewährleisten, dass dieser sachgerecht durchgeführt wird, ist bei Brandschadensanierungen und der Sanierung von Gebäudeschadstoffen ein Arbeitsschutzkoordinator erforderlich. Dieser zeichnet sich durch eine fachkundige Ausbildung aus, die es ihm ermöglicht, Risiken bei der Sanierung abzuwägen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen einzuleiten. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie den Nachweis der Sachkunde als Arbeitsschutzkoordinator entsprechend der Vorschriften der DGUV R 101-004 (BGR 128) Anlage 6A. Dieses Regelwerk ist die rechtliche Basis für die Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen, wozu auch Brandschäden und Gebäudeschadstoffe zählen. Dieser Nachweis ist ein wichtiger Qualifikationsgewinn für unterschiedliche Berufsgruppen, die sich mit der Sanierung von Gebäuden oder Flächen beschäftigen, die durch Brände beschädigt oder durch Schadstoffe kontaminiert wurden. Zu den Gruppen zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Bauleiter und Sanierungsunternehmen. Die Inhalte des Seminars zielen darauf hinaus, dem Teilnehmer einen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten zu geben und ihm Leitlinien an die Hand zu geben, nach denen er später bei Brandsanierungen Schäden beurteilen und entsprechende Maßnahmen einleiten kann. Anhand von Fallbeispielen und interaktiven Übungen werden zudem Inhalte bezüglich der personellen Anforderungen, verschiedenen Einrichtungen und auch zum Thema der Verantwortung und Haftung im Rahmen von Brandschadensanierungen vermittelt. Ein anderer Teil des Seminars beschäftigt sich mit Maßnahmen, die im Notfall einzuleiten sind.
Insgesamt beinhaltet das Seminar 32 Lehreinheiten und erstreckt sich über 4 Tage mit abschließender Prüfung. Nach Bestehen der Prüfung hat der Teilnehmer seinen Nachweis über die Sachkunde als Arbeitsschutzkoordinator erbracht. In der Teilnahmegebühr sind neben der Prüfungsgebühr und Seminarunterlagen auch Mittagsessen und sonstige Verpflegung im Rahmen der Seminardauer enthalten. Der Lehrgang wird nach berufsgenossenschaftlich anerkannten Grundsätzen durchgeführt (Anerkennung durch die BG Bau vom 18.08.2014). Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung ist bundesweit gültig. Unsere Referenten sind Experten auf dem Gebiet der Gebäudeschadstoffe. Die nach der BG-Regel „Kontaminierte Bereiche – BGR 128, Anhang 6A“ erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen erfüllt die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A der TRGS 524 Nr. 3.1 Absatz 5. Hinweise:Die Schadstoffe Asbest (TRGS 519), künstliche Mineralfasern (TRGS 521) sowie Schimmelpilzsanierungen werden beim Lehrgang nach BGR 128 Anhang 6A nicht behandelt. Hierfür bietet die BauAkademie gesonderte Lehrgänge an. Die BGR 128 hat seit 01.05.2014 eine neue Nummernkennung und heißt jetzt DGUV Regel 101-004 (Kontaminierte Bereiche).