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Übersicht

BT30 emissionsarmes Verfahren DGUV-201-012

Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen und ist mit einem Expositionsverbot belegt. Ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Einrichtungen, bei denen asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden. Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst. ASI-Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn es sich dabei um ein emissionsarmes Verfahren handelt. Tätigkeiten mit geringer Exposition sind Arbeiten mit niedrigem Risiko im Sinne der TRGS 910, bei denen die Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ unterschritten wird. Standardisierte Arbeitsverfahren mit einer so geringen Exposition (< 10.000 Fasern/m³) werden nach Prüfung durch den Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" beim IFA in die BG-Information DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664) aufgenommen. Die in dieser DGUV Information aufgeführten Verfahren sind von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß Anhang II Nr. 1 GefStoffV anerkannt für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen.

Eine Aufstellung dieser geprüfter Verfahren sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp

  • Grundlage der rechtlichen Zusammenhänge
  • Vorschriften zum Umgang mit Asbest
  • Vorstellung der DGUV Information 201-012
  • Erläuterung einzelner „Emissionsarmer Verfahren“ auf Wunsch der Teilnehmer
  • Ausführliche theoretische und praktische Vorführung ausgewählter „Emissionsarmer Verfahren“ wie z.B.

           BT 30: Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung

           und

           BT 12: Anbohren von Asbestzementfassadenplatten

Dieser Lehrgang dauert 1 Tage und besteht aus insgesamt 8 Lehreinheiten.
Für diesen Lehrgang sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich.

Bei diesem Lehrgang handelt es sich nicht um einen Sachkundelehrgang, sondern um ein Informationsseminar zur Weiterbildung. Zur Durchführung dieser emissionsarmen Verfahren ist die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4C erforderlich.

Teilnahmegebühr

  • individuelles Angebot auf Grundlage Ihrer Inhouse Anfrage

Das Fachseminar soll:

  • Informationen über den Zusammenhang zwischen TRGS 519 und DGUV 201-012 aufzeigen
  • Informationen über die ordnungsgemäße Ausführung der „Emissionsarmen Verfahren“ bringen.
  • Weiterbildung zur Sachkunde nach TRGS 519 sein.

Der Lehrgang ist wichtig für

  • Koordinatoren und Aufsichtsführende, die mit Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten  (ASI-Arbeiten) von Asbestprodukten betraut sind
  • Verantwortliche für die Sanierung von Asbestprodukten in Gebäuden
  • Bauleiter von Sanierungsbaustellen
  • Prüfpersonal der technischen Gebäudeausrüstung
  • Technische Mitarbeiter der Gebäudetechnik
  • Hausverwalter und Hausmeister
  • Facility Dienstleister

Veranstaltungsorte und Termine

  • bundesweit entsprechend Ihrer Anfrage unter "Seminare > Inhouse"

Dieser Sachkundelehrgang kann nur als Inhouse Veranstaltung gebucht werden.

 

Dieser Lehrgang wird nur als Inhouse Seminar angeboten.
Individuelle Terminabstimmung; Anfrage unter "Seminare > Inhouse"
zur Anmeldung
Diesen Lehrgang bieten wir nur als Inhouse Seminar an. Informationen und das Angebotsanfrageformular finden Sie unter "Seminare > Inhouse".

Online Anmeldung

Teilnahmebedingungen:

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche Bestätigung und Rechnung. Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und / bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Anmeldung:

Kreuzen Sie bitte das von Ihnen gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular wird dann über den Webserver übertragen.

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Seminar-Auswahl

In Kenntnis und unter Einbeziehung der obigen Teilnahmebedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand 06-2023, buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:

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