TRGS 520 Fortbildung
Jeder Betreiber einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle gemäß TRGS 520 hat sicherzustellen, daß die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnahme sind zu dokumentieren. Dieser Lehrgang dient zum Erhalt der Fachkunde.
Die Teilnehmer dieses Fortbildungslehrganges erwerben den Schulungsnachweis in den Bereichen Gefahrstoff und Gefahrgut:
- Fortbildung gemäß der TRGS 520, Pkt. 5.4
Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat mit Angabe von Dauer und Inhalten der Schulung.