Asbest ist chemisch sehr stabil (griechisch: asbestos = unausläschbar), brennt nicht, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, weist hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.
Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest z.B. auch in der Lüftungstechnik, insbesondere in Brandschutzklappen eingesetzt. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen Verantwortliche einer Prüfung asbesthaltiger Brandschutzklappen Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 oder Anlage 4C und eine Befähigung zur Prüfung von Brandschutzklappen haben.
Brandschutzklappen spielen eine große Rolle im Brandschutz von Lüftungsanlagen. Damit Brandschutzklappen sicher funktionieren, müssen sie regelmäßig gewartet und überprüft werden. Ein großer Teil aller Brandschutzklappen sind nicht mangelfrei, teilweise sogar lebensgefährlich. Asbesthaltige Brandschutzklappen (Einbau bis 1988) werden auf Grund der Gefahr durch die asbesthaltigen Dichtungen teilweise gar nicht mehr gewartet. Durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 4 C sind Sie in der Lage, mit asbesthaltigen Bauteilen umzugehen, mit der Befähigung zur Prüfung der Brandschutzklappen sind Sie nder Lage, die wiederkehrende Überprüfung der Brandschutzklappen in raumufttechnischen Anlagen eigenständig und fachgerecht durchzuführen.
Durch die Prüfung der Brandschutzklappen ist ein zulassungskonformer Betrieb nicht automatisch sichergestellt. Das Seminar vermittelt Ihnen die betreffenden Anforderungen der Landesbauordnungen und der Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) sowie den Vorgaben aus der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. Sie erlernen die verschiedenen Teile von Brandschutzklappen, die Einbauvorschriften und die Tätigkeiten beim Warten und Prüfen entsprechend den Prüfvorschriften.