Die TRGS 524 fordert unter Nr. 3.1 Nr. 6, dass sich Fach- oder Sachkundige für Arbeiten im kontaminierten Bereich regelmäßig fortbilden müssen. Regelmäßig ist hier nicht genauer definiert. In Anlehnung an die Fortbildungsfrist bei der Asbest-Sachkunde kann man hier auch die 6 Jahre in Betracht ziehen. Wir bieten in einem Tageskurs einen Auffrischungslehrgang unter Berücksichtigung der Neuerungen im Gefahrstoff- und Arbeitsschutzrecht.
Die wichtigsten Schadstoffe: Formaldehyd; Holzschutzmittel, z.B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan; Polychlorierte Biphenyle - PCB; Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK; Schädlingsbekämpfungsmittel, z.B. Pyrethroide; Überblick weiterer Schadstoffe. Hinweis: Die Schadstoffe Asbest und künstliche Mineralfasern sowie Schimmelpilzsanierungen werden hier nicht behandelt. Hierfür bietet die BauAkademie gesonderte Lehrgänge an.
Mit Beschluss vom 12.11.2001 und veröffentlicht in FATB 3/2002 hat der Fachausschuss Tiefbau in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften folgende Auslegung erarbeitet: Bei Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen hat den Nachweis der Sachkunde erbracht, wer die erfolgreiche Teilnahme an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang zu "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen" nachweist. Hinweis: Die BGR 128 hat seit 01.05.2014 eine neue Nummernkennung und heißt jetzt DGUV Regel 101-004 (Kontaminierte Bereiche).