Seit mehr als 15 Jahren wurde über eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle diskutiert. Die Ersatzbaustoffverordnung EBV hat nun diese bundeseinheitliche Regelung geschaffen und wird am 01.08.2023 für alle verbindlich in Kraft treten. Die bisherigen Regelungen nach LAGA mit den speziellen Besonderheiten der einzelnen Bundesländer werden durch die neue Ersatzbaustoffverordnung EBV also komplett abgelöst.
Die neuen Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung EBV werden so ziemlich alle zukünftigen Bauprojekte in irgendeiner Weise betreffen. Es handelt sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, das den bundesweit größten Abfallstrom einheitlich geregelt.
Die neue Ersatzbaustoffverordnung EBV ist in die sogenannte Mantelverordnung „eingebettet“, die u. a. auch eine Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung beinhaltet.