Die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 - Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) in der neuesten Ausgabe ist Grundlage dieses Asbestseminars, das mit dem Zeugnis der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 abschließt.
Asbest ist die Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, verfilzte Mineralfasern. Asbest ist chemisch sehr stabil (griechisch: asbestos = unauslöschbar), brennt nicht, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, weist hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.
Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest z.B. eingesetzt für Hitzeschutzkleidung, Brandschutzplatten, Spritzmassen, Anstriche, Fußbodenbeläge, Dichtungen, Bremsbeläge, Kupplungsbeläge, Asbestzementprodukte (Dachplatten, Fassadenplatten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen), Klebstoffe, Dichtungsmassen und Kitte, Innenraum- und Fassadenputze, Fliesenkleber und Spachtelmassen.
Die gesundheitliche Wirkung beim Menschen ist als eindeutig krebserzeugend eingestuft: K1 (Asbestose, Mesotheliom, Bronchialkarzinom).
Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche und/oder Aufsichtführende einer Asbestsanierung verpflichtet, eine Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 zu haben. Der Sachkundelehrgang der BauAkademie gemäß TRGS 519 Anlage 3 ist vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL-AP3) als Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 der aktuellen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) behördlich anerkannt. Diese Anerkennung gilt bundesweit. Der aktuelle Sachkundelehrgang basiert auf der Neufassung der TRGS 519 Ausgabe Januar 2014 (letzte Änderung am 31.03.2022). Dieser Sachkundelehrgang dauert 4 Tage.
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 3 schließt den Sachkundelehrgang nach Anlage 4C mit ein. Dieser Lehrgang schließt auch das Qualifikationsmodul 1E nach Anlage 10 der TRGS 519 mit ein.
Im Zuge dieses behördlich anerkannten Sachkundelehrganges können Sie jetzt bei allen Veranstaltungen auch die Fachkunde nach TRGS 521 KMF erwerben sowie ab 2025 die Gerätefachkunde gemäß TRGS 519 Nr. 5.3.