Asbest zählt zu den besonders gefährlichen
krebserzeugenden Gefahrstoffen und ist mit einem
Expositionsverbot belegt. Ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs-
oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Einrichtungen,
bei denen asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden. Die nach
der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und
organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in der
Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-,
Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst.
ASI-Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von
Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um
emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den
Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind
Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn
es sich dabei um ein emissionsarmes Verfahren handelt.
Tätigkeiten mit geringer Exposition sind Arbeiten mit niedrigem
Risiko im Sinne der TRGS 910, bei denen die
Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ unterschritten wird.
Standardisierte Arbeitsverfahren mit einer so geringen
Exposition (< 10.000 Fasern/m³) werden nach Prüfung durch den
Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten" beim IFA in die BG-Information DGUV
Information 201-012 (bisher: BGI 664) aufgenommen. Die in dieser
DGUV Information aufgeführten Verfahren sind von den Trägern der
gesetzlichen Unfallversicherung gemäß Anhang II Nr. 1 GefStoffV
anerkannt für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die zu
einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen.
Eine Aufstellung dieser geprüfter Verfahren
sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp
Inhalt des Lehrgangs
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- Grundlage der rechtlichen Zusammenhänge
- Vorschriften zum Umgang mit Asbest
- Vorstellung der DGUV Information 201-012
- Erläuterung einzelner „Emissionsarmer Verfahren“ auf Wunsch
der Teilnehmer
- Ausführliche theoretische und praktische Vorführung
ausgewählter „Emissionsarmer Verfahren“ wie z.B.
BT 30: Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit
asbesthaltiger Bekleidung
und
BT 12: Anbohren von Asbestzementfassadenplatten
Dieser Lehrgang dauert 1 Tage und besteht aus insgesamt
8 Lehreinheiten. Für diesen Lehrgang sind
gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
erforderlich.
Bei diesem Lehrgang handelt es sich nicht um einen
Sachkundelehrgang, sondern um ein Informationsseminar zur
Weiterbildung. Zur Durchführung dieser emissionsarmen
Verfahren ist die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4C
erforderlich.
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Das
Fachseminar soll:
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Informationen über den Zusammenhang zwischen TRGS 519
und DGUV 201-012 aufzeigen
Informationen über die ordnungsgemäße Ausführung der
„Emissionsarmen Verfahren“ bringen.
Weiterbildung zur Sachkunde nach TRGS 519 sein.
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Der Lehrgang ist wichtig für
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Koordinatoren und Aufsichtsführende, die mit Abbruch-, Sanierungs-
und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) von Asbestprodukten
betraut sind
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Verantwortliche für die Sanierung von Asbestprodukten
in Gebäuden
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Bauleiter von Sanierungsbaustellen
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Prüfpersonal der technischen Gebäudeausrüstung
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Technische Mitarbeiter der Gebäudetechnik
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Hausverwalter und Hausmeister
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Facility Dienstleister
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Veranstaltungsorte und Termine
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Dieser Sachkundelehrgang
kann auch als Inhouse Lehrgang gebucht werden.
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Teilnahmegebühr
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Kosten
pro Teilnehmer: 490,00 € zzgl. MwSt. (583,10 € inkl. 19% MwSt.)
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Leistungen inklusive: - ausführliche
Seminarunterlagen
- Verpflegung: Kaffeepausen
mit Snacks, Mittagessen, Tagungsgetränke
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Online Anmeldung
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Teilnahmebedingungen:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung
erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche
Bestätigung inklusive Anfahrtsbeschreibung und Rechnung.
Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie
GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und
/ bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten
Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung
der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der
Veranstalter vor.
Anmeldung:
Kreuzen Sie bitte das von Ihnen
gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am
Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken
Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular
wird dann über den Webserver übertragen.
In Kenntnis und unter Einbeziehung
der obigen Teilnamebedingungen und der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand März 2019,
buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:
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