Der Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (Sigeko) ist seit dem 15.01.1999 durch die Baustellenverordnung vorgeschrieben. Ein immer aktuelles Thema, das vor allem bei Bauherren Fragen bezüglich der Haftung bei Unfällen und der Vertragsgestaltung aufwirft.
Zudem gestaltet sich die Wahl des "richtigen Koordinators" durch erhebliche Differenzen bei den Angeboten und gleichzeitig unterschiedlichen Qualifikationen der Sigeko für die Bauherren als nicht gerade einfach.
Die Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30 beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderlichen Qualifikationen und seine Aufgaben.