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Legionellen im Trinkwasser?
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Ausgehend von der europäischen Richtlinie
vom 16.12.2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch wurde eine Überarbeitung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
notwendig.
Mit der zweiten Verordnung zur Novellierung der TrinkwV
vom 20.06.2023 wurde eine völlig neu überarbeitete TrinkwV veröffentlicht.
Nunmehr gibt es 72 Paragrafen in 16 Abschnitten und 7 Anlagen. Begriffe
wurden geändert und neue eingeführt.
Diese neue Fassung der Trinkwasserverordnung
ist am 24.06.2023 in Kraft getreten. Sie hat u. a. klare Regeln
für die Trinkwassersicherheit z. B.: • die Pflicht zum Austausch
oder der Stilllegung von Bleileitungen, • die Einführung neuer
Parameter, • das Absenken von Grenzwerten, • ein risikobasierter
Ansatz über drei Säulen.
Ein besonderes Augenmerk im Rahmen der
TrinkwV wird auf eine Legionellenkontamination im Trinkwarmwasser
gelegt. Fachleute gehen davon aus, dass etwa 20 % aller Warmwasseranlagen
ein Legionellenproblem haben. Aber auch eine Legionellenkontamination
im Kaltwasser rückt immer mehr in den Fokus.
Nunmehr hat der
Gesetzgeber bereits mit Erreichen des technischen Maßnahmenwertes
für Legionellen gemäß § 51 die Anfertigung einer Risikoabschätzung
u. a. zur Ermittlung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit
vorgegeben.
Die Inhalte
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Unter Berücksichtigung der
Empfehlungen des Umweltbundesamtes befasst sich das Seminar
mit den wichtigen Fragen aus der Praxis u. a.: ➢
Einführung in die TrinkwV. ➢ Rechtssichere Beauftragung
der Untersuchung auf den Parameter Legionellen. ➢
Wie werden Probenahmestellen fachgerecht festgelegt? ➢
Wie sind Befunde zu interpretieren? ➢ Welche Fehler
bei der Probenahme führen zu falschen Ergebnissen? ➢
Welche Anforderungen bestehen an eine Risikoabschätzung?
Anhand von Beispielen werden die häufigsten Ursachen einer
Legionellenkontamination vertiefend behandelt. Im Weiteren
werden Handlungsansätze zur Mängelbeseitigung unter Beachtung
des Umgangs mit Desinfektionsverfahren, der korrekten Auswahl
von geeigneten Sterilfiltern als Übergangslösung aufgezeigt
und wichtige Praxisfragen diskutiert.
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Dieses Seminar ist wichtig
für
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➢ Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen ➢
Eigentümer von Immobilien ➢ Hausverwaltungen ➢
Mitarbeiter aus Krankenhäusern ➢ Mitarbeiter aus
Alten- und Pflegeeinrichtungen ➢ Mitarbeiter aus
der Industrie ➢ Mitarbeiter in Behörden
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Voraussetzungen
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➢ Fachliche Voraussetzungen
nach Trinkwasserverordnung ➢ Mindestalter 18 Jahre ➢
Ausreichende Deutschkenntnisse
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Veranstaltungsorte
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➢ Berlin ➢ Dresden ➢
Düsseldorf ➢ Frankfurt ➢ Hamburg ➢
Hannover ➢ Leipzig ➢ München ➢
Nürnberg ➢ Ulm Dieses Seminar kann auch als
Inhouse Schulung in Ihren Räumen durchgeführt werden.
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Lehrgangsdauer
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➢ 1 Tag
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Teilnahmegebühr
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Kosten pro Teilnehmer: 395,00 € (470,05 € inkl. 19% MwSt.)
➢ Leistungen inklusive: ➢ ausführliche Seminarunterlagen
➢
Verpflegung mit Kaffeepausen, Tagungsgetränke, Mittagessen
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Online Anmeldung
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Teilnahmebedingungen:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung
erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche
Bestätigung inklusive Anfahrtsbeschreibung und Rechnung.
Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie
GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und
/ bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten
Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung
der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der
Veranstalter vor.
Anmeldung:
Kreuzen Sie bitte das von Ihnen
gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am
Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken
Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular
wird dann über den Webserver übertragen.
In Kenntnis und unter Einbeziehung
der obigen Teilnamebedingungen und der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand März 2019,
buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:
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