Gerätefachkundelehrgang gemäß TRGS 519 zur Prüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen
bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen.
Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer
Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen
Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der
Abfallbeseitigung. Die TRGS 519 konkretisiert die allgemeinen
Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen
nach der Gefahrstoffverordnung. Abbruch- und
Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, mit
Ausnahme der Anwendung von emissionsarmen Verfahren nach Nummer
2.9 der TRGS 519, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt
werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser
Arbeiten zugelassen worden sind. Im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ist der Nachweis der sicherheitstechnischen
Ausstattung zu erbringen.
Der Betrieb muss über eine
ausreichende Zahl von Fachkräften verfügen, die in der Lage
sind, sowohl die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen,
als auch die erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung,
wie z. B. die Absaug- und Entsorgungsanlagen und die Schleusenanlagen, zu bedienen bzw. zu überwachen.
Sicherheitstechnische Einrichtungen, die bei Arbeiten nach
Nummer 14 der TRGS 519 eingesetzt werden, müssen durch eine
fachkundige Person regelmäßig geprüft werden. Die fachkundige
Person muss ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit
asbesthaltigen Materialien haben und mit der Bedienung und
Wartung der sicherheitstechnischen Einrichtungen so vertraut
sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand und die Funktion
der sicherheitstechnischen Einrichtungen sicher beurteilen kann.
Die notwendigen Fachkenntnisse können z.B. durch eine
Bescheinigung über die Teilnahme an diesem Gerätesachkundelehrgang
nachgewiesen werden.
Die Sachkunde
gemäß TRGS 519 ist keine Voraussetzung zur Teilnahme an diesem
Fachkundeseminar.
Die Präsentation des Lehrgangs erfolgt in Kursräumen mittels
moderner gerätetechnischer Ausstattung und zum beispielhaften
Aufbau von Abschottungselementen sowie zur Demonstration von
verschiedenen Geräten auf Freiflächen bei den Lehrgangsräumen.
Die BauAkademie GmbH ist ein vom Bayerischen Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie von der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anerkannter
Lehrgangsträger.
Die Inhalte
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Folgende Inhalte behandelt der
Lehrgang Gerätefachkunde:
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Dekontaminationsanlagen/Schleusen
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Unterdruckhaltegeräte / Raumlufttechnische Anlagen
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Industriestaubsauger / Entstauber
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Überwachungsgeräte
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Abschottungsmaterial
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Beschichtung / Restfaserbindung
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Verschiedene Geräte für anerkannte emissionsarme
Verfahren
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Für diesen Lehrgang sind Kenntnisse der deutschen
Sprache erforderlich.
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Die Lehrgangs-Teilnahme
bringt
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Jeder Betrieb, der
umfangreiche Abbruch- und Sanierungsarbeiten im
Sinne der TRGS 519 ausführt, braucht einen
Gerätefachkundigen zur Prüfung der
sicherheitstechnischen Arbeitsmittel. Dieses
Seminar vermittelt Kenntnisse über Notwendigkeit,
Planung, Aufbau, Installation Bedienung und
Instandhaltung der sicherheitstechnisch
erforderlichen Geräte zur Asbestsanierung.
Der Lehrgangsteilnehmer erhält ein
Teilnahmezertifikat "Gerätefachkunde"
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Der Lehrgang ist
wichtig für
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Sachkundige und Fachkundige
gemäß TRGS 519 „Asbest“
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Fachkundige gemäß TRGS 519,
TRGS 521“Alte Mineralwolle“
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Sachkundige und Fachkundige
gemäß DGUV R 101-004 „Gebäudeschadstoffe“
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Fachkundige gemäß TRGS 524
Kontaminierte Bereiche
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Veranstaltungsorte
und Termine
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Teilnahmegebühr
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Kosten pro Teilnehmer: 395,00 € zzgl. MwSt. (470,05 € inkl.
19% MwSt.)
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Leistungen inklusive: - ausführliche Seminarunterlagen
- Verpflegung: Kaffeepausen
mit Snacks, Mittagessen, Tagungsgetränke
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Seminartermine:
12.05.2022 |
Ulm |
19.08.2022 |
Nürnberg |
08.12.2022 |
Ulm |
Inhouse Seminare auf Anfrage
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