Fortbildungslehrgang
nach Nr. 2.7 und Anlage 5 der TRGS 519 für Sachkundige nach
Anlage 3 der TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten
Sachkundige gemäß TRGS 519 haben die Pflicht,
sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen
Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
bei Asbest zu informieren.
Dieser Fortbildungslehrgang basiert auf der jeweils
neuesten Ausgabe der TRGS 519, Gefahrstoffverordnung und anderen
aktuellen Regelwerken und Verordnungen, sowie dem aktuellen Stand
der Asbestsanierungstechnik.
Die Fortbildung basiert auf der neuesten Fassung der TRGS 519 Ausgabe
Januar 2014 (Letzte Änderungen: 31.03.2022).
In der Fassung der TRGS 519
Oktober 2019 gab es umfangreiche Änderungen im Bezug auf
Tätigkeiten bei Putzen, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PFS).
Es wird in der neuen TRGS 519 auch eine Hilfestellung zur
Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der notwendigen
Schutzmaßnahmen bei asbesthaltigen PFS gegeben.
Für Tätigkeiten mit geringer Exposition
nach TRGS 519 2.8 wird geregelt, dass bei Anwendung von
anerkannten emissionsarmer Verfahren für die aufsichtsführende
Person anstelle einer Sachkunde ein Qualifikationsnachweis nach
Anlage 10 der TRGS 519 ausreicht.
In einer neu eingefügten Anlage 7.2 zur
TRGS 519 werden Anforderungen und Einsatz von Luftreinigern bei
Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und
Klebern geregelt.
In der Anlage 9 wird Hilfestellung
zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen
bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Klebern
in Form einer Expositions-Risiko-Matrix gegeben. In der Fassung
der TRGS 519 vom 31.03.2022 wurden neue BT-Verfahren eingeführt.
Neu sind hier BT26, BT27, BT36, BT37, BT38, BT42, BT43,BT44,
BT45, BT50 und BT51.
In Anlage 10 zur TRGS
519 wird die Qualifikation für aufsichtsführende Personen bei Anwendung
von anerkannten emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 2.9 in einem
Qualifikationsmodul 1E geregelt. In der Fassung TRGS 519 vom
31.03.2022 wurde die Anlage um das Kombinationsmodul
"Grundkenntnisse +Q1E" erweitert.
Dieser Lehrgang ist vom Bayerischen
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL-AP3)
als Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Geltungsdauer der
Sachkunde nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
anerkannt.
Der Teilnehmer erhält ein Zertifikat über
die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige,
aus dem die verlängerte Gültigkeitsdauer hervorgeht.
Teilnahmevoraussetzung für diesen Fortbildungslehrgang ist die
Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7.
Eine Kopie der Urkunde der aktuellen
Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 ist direkt bei der Anmeldung zu
diesem Lehrgang vorzulegen.
Die Inhalte
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1. Asbest – Verwendung und Eigenschaften -
Asbestprodukte und ihre Verwendung („neue“ Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem
Berufskrankheitengeschehen
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2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere - Asbestverbot nach der REACH-Verordnung,
Chemikaliensanktionsverordnung - Gefahrstoffverordnung
und TRGS 519 - BGI 664 (DGUV Information 201-012) „Verfahren mit geringer Exposition
gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten“ inklusive Vorstellung neuer
Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)
- Akzeptanzwert und Toleranzwert - Gültigkeit von
Unternehmensbezogenen Anzeigen
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3. Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen -
zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen,
Neuerungen, Beispiele
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4. Technische und Organisatorische Maßnahmen -
Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung -
Aufgaben der sachkundigen Person -
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten
mit Übungen / Gruppenarbeit - Betriebsanweisung und Unterweisung
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Arbeitsmedizinische Vorsorge
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5. Persönliche Schutzausrüstung - Auswahl und
Anwendung
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6. Tätigkeiten bei asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und
Klebern - Gefährdungsbeurteilung
-Exposition-Risiko-Matrix
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neue Formulare für unternehmensbezogene Anzeige und
Gefähdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
Der Lehrgang dauert 1 Tag.
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Die Seminarteilnahme bringt
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Aktuelle Änderungen der TRGS 519 in der neuen Fassung
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Auffrischung der Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang
mit Asbest
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Austausch von Praxiserfahrung im Sanierungsalltag
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Zertifikat über
die Teilnahme an einer behördlich anerkannten Fortbildung
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Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Sachkundenachweises
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Das Seminar ist wichtig für
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Sachkundige gem.
TRGS 519, deren Erwerb der Sachkunde schon längere Zeit zurückliegt und dessen Geltungsdauer abläuft
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Sachkundige, die
am Austausch von Erfahrungen auf Sanierungsbaustellen interessiert
sind.
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Aufsichtsführende
von Sanierungsbaustellen
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Sanierungsfacharbeiter
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Fachplaner und Bauherren
von Asbestsanierungsbauvorhaben
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Mitarbeiter, die
Instandhaltungsarbeiten durchführen
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Aufsichtsführende bei anerkannten emissionsarmen Verfahren
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Veranstaltungsorte
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Berlin
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Bremen
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Düsseldorf
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Dresden
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Frankfurt / Main
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Köln
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Hannover
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München
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Nürnberg
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Potsdam
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Stuttgart
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Ulm
Dieser Fortbildungslehrgang kann auch als Inhouse
Lehrgang gebucht werden.
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Online-Fortbildungslehrgang
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Die
Fortbildungskurse werden auch als Online-Lehrgänge
angeboten. Diese befinden sich zur Zeit in der Genehmigungsphase.
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Teilnahmegebühr
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Kosten pro Teilnehmer: 295,00 €
(351,05 €
inkl. 19% MwSt.)
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Leistungen inklusive:
ausführliche Seminarunterlagen, Verpflegung
mit
Kaffeepausen, Tagungsgetränke, Mittagessen
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Online Anmeldung
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Teilnahmebedingungen:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung
erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche
Bestätigung inklusive Anfahrtsbeschreibung und Rechnung.
Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie
GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und
/ bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten
Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung
der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der
Veranstalter vor.
Anmeldung:
Kreuzen Sie bitte das von Ihnen
gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am
Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken
Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular
wird dann über den Webserver übertragen.
In Kenntnis und unter Einbeziehung
der obigen Teilnamebedingungen und der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand März 2019,
buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:
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