Asbest TRGS 519

TRGS 519 Anlage 3
TRGS 519 Anlage 4C
TRGS 519 Anlage 4C BSK
TRGS 519 Gerätefachkunde
TRGS 519 Fortbildung Anl. 3
TRGS 519 Fortbildung Anl. 4
TRGS 519 - DGUV 201-012
Kompaktkurs Asbest
Asbest Erkundung

Gefahrstoffe

DGUV 101-004 6A Brandschaden
DGUV 101-004 6B Gebäudeschadstoffe
DGUV 101-004 Auffrischung
TRGS 521 Künstliche Mineralfasern
Asbest & Co Gebäudeschadstoffe
Gefahrstoffbeauftragter
Neue Gefahrstoffverordnung 2023
Schadstoffkataster
Schimmelpilze

SiGe-Koordinator / Arbeitsschutz

Sigeko: Intensivkombiseminar RAB 30 Anlage B + C
Sigeko: Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse RAB 30 Anlage B
Sigeko: Spezielle Koordinatorenkenntnisse RAB 30 Anlage C
Auffrischungskurs SiGe-Koordinatoren
Bauherr + SiGe-Koordinator
Erfahrungsaustausch SiGe-Koordinator
Gefahrgutbeauftragter
Leitern, Gerüste, Tritte
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
Verantwortung Führungskraft
Ladungssicherung

Hygieneschulungen

VDI 6022 Kategorie A Hygieneschulung
VDI 6022 Kategorie B Hygieneschulung
VDI 6022 Auffrischungskurs
Trinkwasserverordnung
VDI 6023 Kategorie A Trinkwasserhygiene
VDI 6023 Kategorie B Trinkwasserhygiene
VDI 6023 Auffrischung
VDI 2047 Kühltürme
VDI 2052 Küchenlüftung

Abfall + Altlasten

TRGS 520 Grundlehrgang
TRGS 520 Fortbildungslehrgang
§4 Deponieverordnung
Annahme gefährlicher Abfälle
Ersatzbaustoffverordnung EBV

Bauleitung + Baurecht

Bauleiter Basiswissen Seminar
Bauleiter Intensiv Lehrgang
Nachtragsmanagement VOB/B
Nachtragsmanagement Gebäudeschadstoffe
Baulicher Brandschutz
Online Weiterbildung
In-House Seminare
Termine
Anmeldung
Weiterbildung
AGB
Kontakt
Infobroschüre
Stellenangebote
Baustellenaushang
Links
Datenschutz
Genderhinweis
Pressearchiv
Info-Forum
Startseite

 

 


BauAkademie GmbH
Gesellschaft für
innovative Weiterbildung

Neuwieder Str. 15
D-90411 Nürnberg
Phone: 0911/373000-70
Fax: 0911/373000-77

Erich-Rittinghaus-Str. 2/1
D-89250 Senden
Phone: 07307/950310
Fax: 07307/9503188

info@bau-akademie.de

Geschäftsführer:
Markus Vogt
Registergericht Memmingen:
 HRB 17832
Sitz der Gesellschaft: Senden

Umsatzsteuer ID: DE318861781

©1990-2022 BauAkademie GmbH


 

RAB 30 - Erläuterung zu Regel für Arbeitschutz auf Baustellen

rab 30 Die Regeln zum Arbeitschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die Regel zum ”Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30”, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 8/2001 beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderlichen Qualifikationen und seine Aufgaben.

Die RAB 30, Anl. A beinhaltet insbesondere folgende Qualifikationen, die geeignete Koordinatoren nachzuweisen haben:

  Veränderungen der RAB 30 seit der Veröffentlichung 08/2001
   im Bundesarbeitsblatt

  •   Die Baufachlichen Kenntnisse bleiben bei der RAB 30 ohne Änderung bestehen.

  •   Die Berufserfahrung wurde bei der RAB 30 von 5 auf 2 Jahre reduziert.

  • Des weiteren sollte bisher ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (Sigeko) die nötigen Kenntnisse zur Ausübung der Tätigkeit besitzen, d.h. den SiGe-Plan erstellen und die Unterlage führen können. Dieser Aussage werden nun "Spezielle Koordinatorenkenntnisse" (Abschnitt 4.3 der RAB 30) vorausgesetzt, die innerhalb einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme (entspricht dem Seminar der BauAkademie "RAB 30, Anl. C für SiGe-Koordinatoren (Sigeko) nach BaustellV -Spezielle Koordinatorenkenntnisse-") mit mindestens 32 Lehreinheiten erfolgreich abgeschlossen werden muss. Die Inhalte werden in der RAB 30, Anl. C beschrieben.

  • Als neue Voraussetzung werden die "Arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse" (Abschnitt 4.2 der RAB 30) (entspricht dem Seminar "RAB 30, Anl. B für SiGe-Koordinatoren (Sigeko) nach BaustellV -Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse-") gefordert, die weitere 32 Lehreinheiten mit denen in der RAB 30, Anl. B beschriebenen Inhalten umfassen und erfolgreich abgeschlossen werden muss. Die Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" macht diese Weiterbildung nicht mehr erforderlich. 

 

   Hinweis für Bauherren

Aus aktuellen Anlass hat die BauAkademie das eintägiges Seminar "Der Bauherr und die SiGe-Koordination nach BaustellV" entwickelt, das Bauherren

  • ein fundiertes Wissen über die Rechtsgrundlagen zu dem Thema "Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30" vermittelt.

  • das richtige Werkszeug an die Hand gibt, um den geeigneten Koordinator (Sigeko) für ein Bauvorhaben auszuwählen und vertraglich optimal zu binden.

Zusätzlich wird im Seminar das Thema des "gewinnbringenden Einsatzes" des Sigeko aufgegriffen und dem Bauherren die Möglichkeit vorgestellt, wie ein Sigeko richtig dazu beitragen kann, die Baukosten und Nutzungskosten zu senken.

 

  Wir empfehlen Ihnen auch folgende themenbezogene Weiterbildungsveranstaltungen