Unfälle zu vermeiden, steht beim Arbeitsschutz an erste
Stelle. Regelmäßige Wartung der technischen Geräte, aber auch
die Überprüfung der Arbeitsbedingungen tragen zur Sicherheit am
Arbeitsplatz bei. Dabei ist ein nicht zu unterschätzender
Bereich der Arbeitssicherheit die Leitern, Tritte und fahrbare
Arbeitsbühnen zu prüfen.
Oftmals werden die notwendigen Prüfungen durch den
Sachkundigen nicht durchgeführt, sodass Risiken nicht
rechtzeitig erkannt werden und somit die Unfallgefahr steigt. Um
den Einsatz von beschädigten Arbeitsmitteln zu verhindern hat
der Unternehmer laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §
3) die Arbeitsmittel (Leitern, Tritte und fahrbare
Arbeitsbühnen) die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend
auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu „Befähige Person“
zu prüfen. Ferner wird in der DGUV-Information 208-016 darauf
hingewiesen, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen,
Weiterbildung und Seminare für die sichere Bereitstellung und
Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln und dafür zu sorgen hat,
dass eine von ihm beauftragte „Befähigte Person“ Leitern, Tritte
und fahrbare Arbeitsbühnen auf den ordnungsgemäßen Zustand
überprüft. Die Aufgabe der regelmäßigen Kontrolle ist an eine
befähigte Person zu übergeben, die über ausreichend Erfahrung
und Kenntnisse verfügt und die entsprechende Sachkunde
nachweisen kann. Durch die Einhaltung der Prüfpflicht werden die
Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der
Betriebssicherheitsverordnung und der Berufsgenossenschaften
erfüllt. In welchen Zeitabständen eine Prüfung von diesen
Arbeitsmitteln durchgeführt werden sollte, ist von Betrieb zu
Betrieb unterschiedlich und richtet sich nach den
Betriebsverhältnissen. Dies kann von einer jährliche bis hin zu
einer sogar täglichen Tritt- und Leiterprüfung reichen. Dabei
sind unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen wie z.B. das
Führen eines Leiterkontrollbuches oder eines Prüfprotokolls.
Bei einer zur Prüfung befähigten Person handelt es sich
gemäß der Betriebssicherheitsverordnung um eine Person, die
durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre
zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse
zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Zur Prüfung befähigten
Personen müssen die in der Betriebssicherheitsverordnung
genannten Anforderungen (themenrelevante Ausbildung,
Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit und
Kenntnisse) erfüllen.
Haftung
Die Betriebssicherheitsverordnung § 3 verpflichtet den Arbeitgeber zu einer regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln in gewerblichen Betrieben.
Gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzlichen Vorgaben und die Berufsgenossenschaften setzen eine „Befähigte Person“ in jedem Unternehmen voraus.
Die Inhalte,
Themenschwerpunkte
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Rechtliche Grundlagen
(BetrSichV § 2 Abs. 6 und § 3 und § 14, TRBS 2121 Teil 2,
DGUV Information 208-016,DGUV-Regelwerk, DGUV Information
201-011 und 208-017 und 208-032 und 201-011,
Arbeitsschutzgesetz § 7, Arbeitsstättenverordnung,
Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 1.8 Verkehrswege, )
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Verantwortung und
Haftung
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Leitern und Tritte
(Sinn und Zweck)
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Handhabung von Leitern
und Tritten, DGUV Information 208-016
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DIN EN 131-1, DIN EN
131-2, DIN EN 131-3, DIN 4567, DIN EN 14183
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Aufgaben, Rechte,
Pflichten und Stellung der befähigten Person
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Übersicht der Leitern
und Tritte nach DIN-Normen, Anforderungen und
Einsatzmöglichkeiten
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Aufbau, Konstruktion,
Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen
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Auswahl von und
sicherheitsgerechter Umgang mit Leitern, Konstruktion und
Kennzeichnung gemäß DGUV Information 208-016
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Benutzung,
Überwachung, Wartung, Reparatur und Prüfung von Leitern und
Tritten
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Dokumentation und
Prüfbuch
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Unfallgefahren/Gefährdungsschwerpunkte, Unfallbeispiele,
Schutzmaßnahmen
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Eingriffsmöglichkeiten
der befähigten Person
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Schriftliche
Abschlußprüfung
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Die Lehrgangsteilnahme
vermittelt
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Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmern, wie eine
effektive Präventionsarbeit aussieht, die für die sichere
Arbeitsbedingungen bei der Verwendung der Arbeitsmittel
sorgt. Die Teilnehmer werden die notwendige Sachkunde
erwerben und erleichtern den Arbeitgeber eine „Befähigte
Person“ in ihrem Unternehmen zu bestimmen und zu bestellen.
Die „Befähigte Person“ ist dann dazu in der Lage den Umfang,
die Art und die Fristen der erforderlichen Prüfungen
eigenständig festzulegen und die Dokumentation eigenständig
zu führen.
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Vorraussetzungen
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Fachliche Voraussetzungen nach TRBS 1203 „Zur befähigten Personen“:
- - Mindestens 18 Jahre alt
- - Ausreichende Deutschkenntnisse
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Der Lehrgang ist wichtig für
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- Bereits befähigte Personen zur Prüfung von
Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
- Personen die zukünftig als solche
eine Beauftragung erhalten sollen
- Sicherheitsbeauftrage
- Sicherheitsfachkräfte
- Benutzer und Beschäftigte aus dem
Hoch- und Tiefbau, Hausmeister, Instandhalter,
Haustechniker, Handwerker und Ausbaugewerke die Leitern,
Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen einsetzen
- Koordinatoren
- Bauleiter und Führungskräfte
- Mitarbeiter der Industrie
- Behörden
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Veranstaltungsorte und Termine
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- Berlin
- Dresden
- Düsseldorf
- Frankfurt
- Hamburg
- Hannover
- Leipzig
- München
- Nürnberg
- Ulm
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Teilnahmegebühr
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Der
Lehrgang dauert 1 Tag
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Kosten pro
Teilnehmer: 395,00 € zzgl. MwSt. (470,05 € inkl. 19% MwSt.)
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Leistungen inklusive: - ausführliche Seminarunterlagen
- Verpflegung: Kaffeepausen mit Snacks,
Mittagessen, Tagungsgetränke
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Zertifikat
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Online Anmeldung
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Teilnahmebedingungen:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung
erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche
Bestätigung inklusive Anfahrtsbeschreibung und Rechnung.
Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie
GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und
/ bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten
Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung
der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der
Veranstalter vor.
Anmeldung:
Kreuzen Sie bitte das von Ihnen
gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am
Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken
Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular
wird dann über den Webserver übertragen.
In Kenntnis und unter Einbeziehung
der obigen Teilnamebedingungen und der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand März 2019,
buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:
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