Asbest TRGS 519

TRGS 519 Anlage 3
TRGS 519 Anlage 4C
TRGS 519 Anlage 4C BSK
TRGS 519 Gerätefachkunde
TRGS 519 Fortbildung Anl. 3
TRGS 519 Fortbildung Anl. 4
TRGS 519 - DGUV 201-012
Asbest Erkundung

Gefahrstoffe

DGUV 101-004 6A Brandschaden
DGUV 101-004 6B Gebäudeschadstoffe
DGUV 101-004 Auffrischung
TRGS 521 Künstliche Mineralfasern
Asbest & Co Gebäudeschadstoffe
Gefahrstoffbeauftragter
Neue Gefahrstoffverordnung 2023
Schadstoffkataster
Schimmelpilze

SiGe-Koordinator / Arbeitsschutz

Sigeko: Intensivkombiseminar RAB 30 Anlage B + C
Sigeko: Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse RAB 30 Anlage B
Sigeko: Spezielle Koordinatorenkenntnisse RAB 30 Anlage C
Auffrischungskurs SiGe-Koordinatoren
Bauherr + SiGe-Koordinator
Erfahrungsaustausch SiGe-Koordinator
Gefahrgutbeauftragter
Leitern, Gerüste, Tritte
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
Verantwortung Führungskraft
Ladungssicherung

Hygieneschulungen

VDI 6022 Kategorie A Hygieneschulung
VDI 6022 Kategorie B Hygieneschulung
VDI 6022 Auffrischungskurs
Trinkwasserverordnung
VDI 6023 Kategorie A Trinkwasserhygiene
VDI 6023 Kategorie B Trinkwasserhygiene
VDI 6023 Auffrischung
VDI 2047 Kühltürme
VDI 2052 Küchenlüftung

Abfall + Altlasten

TRGS 520 Grundlehrgang
TRGS 520 Fortbildungslehrgang
§4 Deponieverordnung
Annahme gefährlicher Abfälle
Ersatzbaustoffverordnung EBV

Bauleitung + Baurecht

Bauleiter Basiswissen Seminar
Bauleiter Intensiv Lehrgang
Nachtragsmanagement VOB/B
Nachtragsmanagement Gebäudeschadstoffe
Baulicher Brandschutz
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BauAkademie GmbH
Gesellschaft für
innovative Weiterbildung

Neuwieder Str. 15
D-90411 Nürnberg
Phone: 0911/373000-70
Fax: 0911/373000-77

Erich-Rittinghaus-Str. 2/1
D-89250 Senden
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info@bau-akademie.de

Geschäftsführer:
Markus Vogt
Registergericht Memmingen:
 HRB 17832
Sitz der Gesellschaft: Senden

Umsatzsteuer ID: DE318861781

©1990-2022 BauAkademie GmbH


 

Befähigte Person für Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Fahr-Rollgerüste)

Leiten, Gerüste, Fahrgerüste, Tritte auf der Baustelle Unfälle zu vermeiden, steht beim Arbeitsschutz an erste Stelle. Regelmäßige Wartung der technischen Geräte, aber auch die Überprüfung der Arbeitsbedingungen tragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Dabei ist ein nicht zu unterschätzender Bereich der Arbeitssicherheit die Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen zu prüfen.

Oftmals werden die notwendigen Prüfungen durch den Sachkundigen nicht durchgeführt, sodass Risiken nicht rechtzeitig erkannt werden und somit die Unfallgefahr steigt. Um den Einsatz von beschädigten Arbeitsmitteln zu verhindern hat der Unternehmer laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) die Arbeitsmittel (Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen) die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu „Befähige Person“ zu prüfen. Ferner wird in der DGUV-Information 208-016 darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen, Weiterbildung und Seminare für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln und dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte „Befähigte Person“ Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Die Aufgabe der regelmäßigen Kontrolle ist an eine befähigte Person zu übergeben, die über ausreichend Erfahrung und Kenntnisse verfügt und die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Durch die Einhaltung der Prüfpflicht werden die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der Berufsgenossenschaften erfüllt. In welchen Zeitabständen eine Prüfung von diesen Arbeitsmitteln durchgeführt werden sollte, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und richtet sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann von einer jährliche bis hin zu einer sogar täglichen Tritt- und Leiterprüfung reichen. Dabei sind unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen wie z.B. das Führen eines Leiterkontrollbuches oder eines Prüfprotokolls.

Bei einer zur Prüfung befähigten Person handelt es sich gemäß der Betriebssicherheitsverordnung um eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Zur Prüfung befähigten Personen müssen die in der Betriebssicherheitsverordnung genannten Anforderungen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit und Kenntnisse) erfüllen.

Haftung

Die Betriebssicherheitsverordnung § 3 verpflichtet den Arbeitgeber zu einer regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln in gewerblichen Betrieben.

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Vorgaben und die Berufsgenossenschaften setzen eine „Befähigte Person“ in jedem Unternehmen voraus.  

  Die Inhalte, Themenschwerpunkte

  • Rechtliche Grundlagen (BetrSichV § 2 Abs. 6 und § 3 und § 14, TRBS 2121 Teil 2, DGUV Information 208-016,DGUV-Regelwerk,  DGUV Information 201-011 und 208-017 und 208-032 und 201-011, Arbeitsschutzgesetz § 7, Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 1.8 Verkehrswege, )

  • Verantwortung und Haftung

  • Leitern und Tritte (Sinn und Zweck)

  • Handhabung von Leitern und Tritten, DGUV Information 208-016

  • DIN EN 131-1, DIN EN 131-2, DIN EN 131-3, DIN 4567, DIN EN 14183

  • Aufgaben, Rechte, Pflichten und Stellung der befähigten Person

  • Übersicht der Leitern und Tritte nach DIN-Normen, Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten

  • Aufbau, Konstruktion, Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen

  • Auswahl von und sicherheitsgerechter Umgang mit Leitern, Konstruktion und Kennzeichnung gemäß DGUV Information 208-016

  • Benutzung, Überwachung, Wartung, Reparatur und Prüfung von Leitern und Tritten

  • Dokumentation und Prüfbuch

  • Unfallgefahren/Gefährdungsschwerpunkte, Unfallbeispiele, Schutzmaßnahmen

  • Eingriffsmöglichkeiten der befähigten Person

  • Schriftliche Abschlußprüfung

  Die Lehrgangsteilnahme vermittelt

Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmern, wie eine effektive Präventionsarbeit aussieht, die für die sichere Arbeitsbedingungen bei der Verwendung der Arbeitsmittel sorgt. Die Teilnehmer werden die notwendige Sachkunde erwerben und erleichtern den Arbeitgeber eine „Befähigte Person“ in ihrem Unternehmen zu bestimmen und zu bestellen. Die „Befähigte Person“ ist dann dazu in der Lage den Umfang, die Art und die Fristen der erforderlichen Prüfungen eigenständig festzulegen und die Dokumentation eigenständig zu führen.

  Vorraussetzungen

Fachliche Voraussetzungen nach TRBS 1203 „Zur befähigten Personen“:

  •  - Mindestens 18 Jahre alt
  •  - Ausreichende Deutschkenntnisse

  Der Lehrgang ist wichtig für

  • Bereits befähigte Personen zur Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
  • Personen die zukünftig als solche eine Beauftragung erhalten sollen
  • Sicherheitsbeauftrage
  • Sicherheitsfachkräfte
  • Benutzer und Beschäftigte aus dem Hoch- und Tiefbau, Hausmeister, Instandhalter, Haustechniker, Handwerker und Ausbaugewerke die Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen einsetzen
  • Koordinatoren
  • Bauleiter und Führungskräfte
  • Mitarbeiter der Industrie
  • Behörden

  Veranstaltungsorte und Termine

  • Berlin
  • Dresden
  • Düsseldorf
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Leipzig
  • München
  • Nürnberg
  • Ulm

 

  Teilnahmegebühr

  • Der Lehrgang dauert 1 Tag

  • Kosten pro Teilnehmer: 395,00 € zzgl. MwSt. (470,05 € inkl. 19% MwSt.)

  • Leistungen inklusive:
    - ausführliche Seminarunterlagen
    - Verpflegung: Kaffeepausen mit Snacks, Mittagessen, Tagungsgetränke

  • Zertifikat

  Online AnmeldungArbeitsschutz, Arbeitssicherheit

Teilnahmebedingungen:

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche Bestätigung inklusive Anfahrtsbeschreibung und Rechnung. Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und / bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Anmeldung:

Kreuzen Sie bitte das von Ihnen gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular wird dann über den Webserver übertragen.

In Kenntnis und unter Einbeziehung der obigen Teilnamebedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand März 2019, buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:

Gerüste, Leitern, Tritte
Befähigte Person
:
Seminar: 1 Tageskurs
Preis: 395,00 € zzgl. MwSt.
       (470,05 € inkl. 19% MwSt.)
LTG999 Inhouse Termin auf Anfrage
LTG153 Düsseldorf 12.04.2023
LTG154 Nürnberg 15.11.2023

Bitte ergänzen Sie die nachfolgenden Eingabefelder sorgfältig, damit wir Ihre Anmeldung zügig bearbeiten und bestätigen können. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, damit das Formular versendet werden kann. Vergessen Sie bitte auch nicht das gewünschte Seminar oben zu markieren.

Seminarteilnehmerdaten
*Anrede:
Titel:
*Vorname:
*Nachname:
Beruf:
Position / Funktion:
*Telefonvorwahl / -nummer: /
*Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ):
*Geburtsort:
*Email:
*Email Wiederholung:
*Firma:
*Straße, Hausnummer:
*Postleitzahl:
*Ort:
*Seminarkosten:

  Die Seminarkosten werden von oben genannter Firma übernommen. Ich bin für diese Firma zum Vertragsabschluss bevollmächtigt.
  Die Seminarkosten werden von mir privat übernommen.
Bemerkungen,
abweichende Rechnungsanschrift:




*Datenschutz

  Ich habe die Datenschutzerklärung, Stand Mai 2018, gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

*AGB:

  Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BauAkademie GmbH, Stand März 2019, gelesen und erkläre mich damit einverstanden.




* Die Eingabe dieser Daten ist für das Senden des Formulars erforderlich.
Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt.