Der falsche Umgang mit Gefahrstoffen gefährdet die Sicherheit von
Mitarbeitern, deren Gesundheit. Alle Betriebe, die mit Gefahrstoffen
umgehen, haben bei der Gewährleistung eines wirkungsvollen Arbeits-
und Umweltschutzes eine besondere Sorgfaltspflicht. Der Unternehmer
ist nach § 6 der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, die mit der
Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Es sind
auch entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Beurteilung
sollte von einer fachkundigen Person vorgenommen werden.
Fachkundig nach § 2 der Gefahrstoffverordnung
ist: Wer zur Ausübung einer bestimmten Aufgabe über die erforderlichen
Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind
abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen
zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung
oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende
berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme
an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. Bei Verstoß gegen
die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung drohen nach dem Chemikaliengesetzes
empfindliche Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen. Um die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und
den gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden, sind für diese fachkundige
Person besondere Kenntnisse über die Gefahrstoffe notwendig.
Unser Seminar vermittelt Ihnen die
notwendigen fachlichen und praktischen Kenntnisse für einen sicheren
Umgang bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie erhalten die.
Dazu werden aus den aktuellen Vorgaben des Chemikalienrechts und
der Gefahrstoffverordnung die für den Betrieb notwendigen Maßnahmen
abgeleitet und deren Anwendung praxisbezogen erarbeitet.
Die Inhalte
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- Einführung in das Gefahrstoffrecht
- Deutsche, europäische und weltweite Rechtsvorschriften
- Einstufung und Kennzeichnung nach GHS
- Schnittstellen in andere Rechtsbereiche
- Innerbetriebliche Organisation
- Eigenschaften, Gefährdungen und Aufnahmewege von
Gefahrstoffen
- Informationsermittlung in Theorie und Praxis
- Grenzwerte
- Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
- Substitution nach TRGS 600
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen
- Explosionsschutz
- Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen
- Schulungen und Unterweisungen
- Unterweisungspflichten und Informationspflichten
– Rechte der Mitarbeiter
- EU-Sicherheitsdatenblätter
Technische Regeln
- Innerbetrieblicher Transport
- Vorbeugender Brandschutz
- Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510
- Überblick zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Verhalten bei Unfällen
- Gefahrstoffmanagement
- Praxisbeispiele
- Schriftliche Abschlussprüfung
Dieser Lehrgang dauert 2
Tage.
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Die Lehrgangsteilnahme
bringt
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Der Lehrgang ist
wichtig für
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- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
- Brandschutz- und Umweltbeauftragte
- Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte
- Verantwortliche, die mit der Prüfung und Umsetzung
der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind
- Mitarbeiter in Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen
umgegangen wird
- Lagerleiter
- Produktionspersonal
- Industriemeister
- Weitere verantwortliche Personen
- Sonstige interessierte Personen
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Veranstaltungsorte
und Termine
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Teilnahmegebühr
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Der
Lehrgang dauert 2 Tage
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Kosten
pro Teilnehmer: 795,00 € zzgl. MwSt. (946,05 € inkl.
19% MwSt.)
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Leistungen inklusive: - ausführliche Seminarunterlagen
- Prüfungsgebühr - Verpflegung: Kaffeepausen
mit Snacks, Mittagessen, Tagungsgetränke
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Seminartermine:
11.05.-12.05.2022 |
Nürnberg |
27.07.-28.07.2022 |
Ulm |
09.11.-10.11.2022 |
Nürnberg |
Inhouse Seminare auf Anfrage
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