Der
Deponiebetreiber hat gemäß §4 Deponieverordnung sicherzustellen,
dass die für die Leitung und Beaufsichtigung der Deponie verantwortlichen
Personen sowie das sonstige Personal durch geeignete Fortbildung
über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand
verfügen. Gemäß §4 Abs. 2 der Deponieverordnung (DepV) haben die
für die Leitung verantwortlichen Personen mindestens alle zwei Jahre
an von der zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten Lehrgängen
nach Anhang 5 Nummer 9 teilzunehmen . Diese Lehrgänge müssen mindestens
Kenntnisse zu den in der Deponieverordnung angegebene Sachgebieten
vermitteln. In unserem eintägigen Seminar wird die Fach- und
Sachkunde mit dem Schwerpunkt auf aktuelle Themen und Entwicklungen
sowie praxisgerechten Beispielen vermittelt.
Dieser Sachkundelehrgang gemäß §4 Abs.
2 der Deponieverordnung ist zugelassen durch das Bayerische Landesamt
für Umwelt in Augsburg, Az. 32-8741.3-59027/2022.
Die Inhalte
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Dieser Fach- und Sachkundelehrgang gemäß §4 Abs. 2 der Deponieverordnung
DepV beinhaltet folgende Themen:
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Vorschriften
des Abfallrechts und des für die abfallrechtlichen Tätigkeiten
geltenden sonstigen Umweltrechts
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Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz,
Rechtsgrundlagen für Abfalldeponien, Wasserrecht, Bodenschutzrecht,
Immissionsschutzrecht, Gefahrstoffrecht, Ausblick auf
absehbare Gesetzesänderungen
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Deponieerrichtung,
Deponiebetrieb, Deponiestilllegung und Deponienachsorge
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Organisation, technische Anforderungen, Überwachung
und Kontrolle, Voraussetzungen für den Weiterbetrieb
von Deponien
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Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen,
die von Deponien ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer
Verhinderung oder Beseitigung
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Art und
Beschaffenheit von Abfällen
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Bezüge zum
Gefahrgutrecht
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Vorschriften
der betrieblichen Haftung
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Haftungsrisiken und deren Minimierung, betriebsorganisatorische
Maßnahmen, aktuelle Rechtsprechung Arbeitsschutz
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Risiken
im Deponiebetrieb, Gefährdungsbeurteilungen, Pflichten
der Beteiligten, Regeln gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung,
Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung
Der Fach- und Sachkundelehrgang dauert 1 Tag.
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Die Seminarteilnahme bringt
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Ziel dieses
Seminars ist es, den Teilnehmern die Fach- und Sachkunde
nach §4 Deponieverordnung zu vermitteln
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Der
Teilnehmer erfüllt die Anforderungen des §4 Abs. 2 der
Deponieverordnung.
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Das Seminar ist wichtig für
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Veranstaltungsorte
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- Nürnberg
- Hamburg
- Hannover
- Stuttgart
- Köln
Diese Seminar
kann auch als Inhouse Seminar gebucht werden.
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Teilnahmegebühr
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Kosten pro Teilnehmer: 395,00 € (470,05 € inkl. 19%
MwSt.)
Leistungen inklusive: ausführliche
Seminarunterlagen, Verpflegung mit Kaffeepausen, Tagungsgetränke,
Mittagessen
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Online Anmeldung
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Teilnahmebedingungen:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung
erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche
Bestätigung inklusive Anfahrtsbeschreibung und Rechnung.
Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie
GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und
/ bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten
Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung
der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der
Veranstalter vor.
Anmeldung:
Kreuzen Sie bitte das von Ihnen
gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am
Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken
Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular
wird dann über den Webserver übertragen.
In Kenntnis und unter Einbeziehung
der obigen Teilnamebedingungen und der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand März 2019,
buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:
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