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Stahlwasserbauten
können mit asbesthaltigen
Korrosionsschutzbeschichtungen versehen sein. Bei Wartungsarbeiten
werden dadurch besondere Anforderungen an Arbeitsschutzmaßnahmen
gestellt. Arbeitnehmer dürfen einer Asbestfaserexposition nicht
ausgesetzt werden.
Zur
Ausbildung von Mitarbeitern zu Sachkundigen gemäß TRGS 519 können
wir einen staatlichen anerkannten Lehrgang speziell für Wasser-
und Schifffahrtsämter anbieten.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen Personen, die
ASI-Arbeiten geringen Umfangs an Asbestzementprodukten und
Stahlwasserbauten mit asbesthaltiger Beschichtung durchführen,
den Nachweis der Sachkunde erbringen. Der Sachkundelehrgang ist
vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit als Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde
nach Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung mit
Bescheid vom 10.10.2005 anerkannt.
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Die
Inhalte |
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Asbest-Eigenschaften
und Gesundheitsgefahren
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Verwendung
von Asbest
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Vorschriften
zum Umgang mit Asbest bzw. Asbestzement
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Arbeitsgeräte
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Personelle
Anforderungen
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Maßnahmen
zur Sicherheit
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Abbruch
und Sanierungsarbeiten
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Instandhaltungsarbeiten
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Baustelleneinrichtung
für Arbeiten geringen Umfangs u.v.m.
Der Lehrgang dauert 2 Tage.
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Die
Lehrgangs-Teilnahme bringt |
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Kenntnis
über den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Schadstoff
Asbest im allgemeinen und speziell für Arbeiten an
Metallteilen mit asbesthaltiger Beschichtung.
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Das
Zeugnis über den Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519
Anlage 4 aufgrund einer behördlich anerkannten Sachkunde-Prüfung.
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Der
Lehrgang ist wichtig für |
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Veranstaltungsorte |
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Berlin
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Dresden
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Düsseldorf
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Frankfurt
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Hamburg
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Hannover
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Leipzig
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München
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Nürnberg
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Ihre
Investition kostet |
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Kosten pro Teilnehmer:
525,00 € zzgl. MwSt. (624,75 € inkl. 19% MwSt.)
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Leistungen
inklusive: ausführliche Seminarunterlagen, Prüfungsgebühr, Verpflegung
tagsüber mit Kaffeepausen, Tagungsgetränke, Mittagessen
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