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TRGS 520: Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen

Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle.

Für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager ist eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung zu benennen. Eine Sammelstelle muss während des Betriebes aus Sicherheitsgründen mit mindestens zwei Personen ständig besetzt sein, von denen mindestens eine den Anforderungen an eine Fachkraft entsprechen muss.

Diese Fachkräfte müssen über die erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen. Die Kenntnisse können durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang entsprechend Anlage 3 der TRGS 520 nachgewiesen werden.
Sie erhalten in diesem dreitägigen Grundlehrgang die erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen. Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung (Multiple-Choice-Fragen).

Seminartermine:

22.03. - 24.03.2010 Nürnberg
26.04. - 28.04.2010 Düsseldorf
17.05. - 19.05.2010 Stuttgart
14.06. - 16.06.2010 Hannover

Inhouse Lehrgang auf Anfrage

 

 

   Die Inhalte

Das Seminar wird gemäß den Anforderungen der TRGS 520 - Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen durchgeführt.

Inhalte:
1. Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
    - toxische Eigenschaften
    - Vergiftungssymptome, Antidot
    - gefährliche Reaktionen, Gefahren bei Zusammenlagerung
    - Vorstellung einfacher Prüfmethoden und Schnelltests
    - Zündtemperaturen, Explosionsbereiche, Brandverhalten
    - Grenzwerte für Gefahrstoffe

2. Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
    - Gefahrstoffrecht, Technische Regeln für Gefahrstoffe
    - Explosionsschutz-Richtlinien
    - Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn , ADR-Übereinkommen, Ausnahmeregelungen
    - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Nachweisverordnung, TA Abfall
    - Bundes-Immissionsschutzgesetz
    - Ordnungswidrigkeitengesetz
    - Strafgesetzbuch

3. Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen

4. Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
    - Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren z.B. Prüfröhrchen, Explosimeter
    - Handhabung
    - Fehlerquellen

5. Persönliche Schutzausrüstung
    - Atemschutz
    - Schutzkleidung

6. Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen

7. Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle

8. Aussprache

9. Prüfung

Der Sachkunde-Lehrgang dauert 3 Tage.

   Die Lehrgangs-Teilnahme bringt

  • Sie erhalten in diesem dreitägigen Grundlehrgang die erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen. Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung (Multiple-Choice-Fragen).

   Der Lehrgang ist wichtig für

  • Mitarbeiter von Schadstoffsammelstellen

  • Personen, die den Nachweis Fachkraft nach TRGS 520 erbringen müssen

  • Sicherheitsfachkräfte

   Veranstaltungsorte

  • Frankfurt

  • Nürnberg

  • Hannover

   Dieser Sachkundelehrgang kann auch als Inhouse Lehrgang gebucht werden.

   Ihre Investition kostet

  • Kosten pro Teilnehmer: 695,00 € zzgl. MwSt. (827,05 € inkl. 19% MwSt.)

  • Leistungen inklusive: ausführliche Seminarunterlagen, Prüfungsgebühr, Verpflegung tagsüber mit Kaffeepausen, Tagungsgetränke, Mittagessen