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Übersicht

Amphibolasbest auf einem Filter bei der Auswertung einer Raumluftmessung nach Asbest

Fortbildungslehrgang nach Nr. 2.7 und Anlage 5 der TRGS 519 für Sachkundige nach Anlage 4 der TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Sachkundige gemäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren.

Dieser Lehrgang basiert auf der jeweils neuesten Ausgabe der TRGS 519, Gefahrstoffverordnung und anderen aktuellen Regelwerken und Verordnungen, sowie dem aktuellen Stand der Asbestsanierungstechnik. Die Fortbildung basiert auf der neuesten Fassung der TRGS 519 Ausgabe Januar 2014 (Letzte Änderung Oktober 2019 und 31.03.2022).

In der Fassung der TRGS 519 Oktober 2019 gab es umfangreiche Änderungen im Bezug auf Tätigkeiten bei Putzen, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PFS). Es wird in der neuen TRGS 519 auch eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen bei asbesthaltigen PFS gegeben.

Für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519 2.8 wird geregelt, dass bei Anwendung von anerkannten emissionsarmer Verfahren für die aufsichtsführende Person anstelle einer Sachkunde ein Qualifikationsnachweis nach Anlage 10 der TRGS 519 ausreicht.

In einer neu eingefügten Anlage 7.2 zur TRGS 519 werden Anforderungen und Einsatz von Luftreinigern bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Klebern geregelt.

In einer neuen Anlage 9 wird Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Klebern in Form einer Expositions-Risiko-Matrix gegeben. In der Fassung der TRGS 519 vom 31.03.2022 wurden neue BT-Verfahren eingeführt. Neu sind hier BT26, BT27, BT36, BT37, BT38, BT42, BT43,BT44, BT45, BT50 und BT51.

In einer neu eingefügten Anlage 10 zur TRGS 519 wird die Qualifikation für aufsichtsführende Personen bei Anwendung von anerkannten emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 2.9 in einem Qualifikationsmodul 1E geregelt. In der Fassung TRGS 519 vom 31.03.2022 wurde die Anlage um das Kombinationsmodul "Grundkenntnisse +Q1E"  erweitert.

   

Dieser Lehrgang ist sowohl in der Präsenzform als auch in der Online-Version vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL-AP3) als Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) anerkannt.

Der Teilnehmer erhält ein Zertifikat über die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige, aus dem die verlängerte Gültigkeitsdauer hervorgeht.

Teilnahmevoraussetzung für diesen Fortbildungslehrgang ist die Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7.


Eine Kopie der Urkunde der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist direkt bei der Anmeldung zu diesem Lehrgang vorzulegen.

  • 1. Asbest
    – Verwendung und Eigenschaften
    - Asbestprodukte und ihre Verwendung („neue“ Fundstellen)
    - Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
  • 2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
    - Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
    - Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
    - BGI 664 (DGUV Information 201-012) „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“
     inklusive Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)
    - Akzeptanzwert, Toleranzwert
  • 3. Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
    - zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
  • 4. Technische und Organisatorische Maßnahmen
    - Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustelleneinrichtung
    - Aufgaben der sachkundigen Person
    - Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan / Anzeige der Arbeiten mit Übungen / Gruppenarbeit
    - Betriebsanweisung und Unterweisung
    - Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • 5. Persönliche Schutzausrüstung
    - Auswahl und Anwendung
  • 6. Tätigkeiten bei asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Klebern
    - Gefährdungsbeurteilung
    -Exposition-Risiko-Matrix
  • 7. neue Formulare für unternehmensbezogene Anzeige und Gefähdungsbeurteilung mit Arbeitsplan

    Der Lehrgang dauert 1 Tag.

Teilnahmegebühr

  • Kosten pro Teilnehmer: 295,00 € (351,05 € inkl. 19% MwSt.)
    Die Seminarkosten sind für Präsenz und Online identisch.
  • Leistungen inklusive:
    ausführliche Seminarunterlagen,
    Verpflegung mit Kaffeepausen, Tagungsgetränke, Mittagessen

Die Seminarteilnahme bringt

  • Auffrischung der Kenntnisse über die aktuellen Änderungen der TRGS 519 in der neuen Fassung
  • Auffrischung der Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbest
  • Austausch von Praxiserfahrung im Sanierungsalltag
  • Zertifikat über die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Asbestsachkunde nach TRGS 519 Anlage 4

  Das Seminar ist wichtig für

  • Sachkundige gem. TRGS 519, deren Erwerb der Sachkunde schon längere Zeit zurückliegt und dessen Geltungsdauer abläuft
  • Sachkundige, die am Austausch von Erfahrungen auf Sanierungsbaustellen interessiert sind.
  • Aufsichtsführende von Sanierungsbaustellen
  • Sanierungsfacharbeiter
  • Fachplaner und Bauherren von Asbestsanierungsbauvorhaben
  • Mitarbeiter, die Instandhaltungsarbeiten durchführen
  • Aufsichtführende bei anerkannten emissionsarmen Verfahren

  Veranstaltungsorte

  • Berlin
  • Bremen
  • Düsseldorf
  • Dresden
  • Frankfurt / Main
  • Köln
  • Hannover
  • München
  • Nürnberg
  • Potsdam
  • Stuttgart
  • Ulm
  • Dieser Kurs kann auch als Inhouse Lehrgang gebucht werden.

  Online-Fortbildungslehrgang


Die Fortbildungskurse werden auch als Online-Lehrgänge angeboten.

Ulm/Senden
6.6.2024
bis
6.6.2024
ONLINE
4.7.2024
bis
4.7.2024
Nürnberg
18.7.2024
bis
18.7.2024
ONLINE
12.8.2024
bis
12.8.2024
München
12.9.2024
bis
12.9.2024
ONLINE
17.10.2024
bis
17.10.2024
Dortmund
30.10.2024
bis
30.10.2024
ONLINE
28.11.2024
bis
28.11.2024
Stuttgart
12.12.2024
bis
12.12.2024
Ulm/Senden
6.6.2024
bis
6.6.2024
ONLINE
4.7.2024
bis
4.7.2024
Nürnberg
18.7.2024
bis
18.7.2024
ONLINE
12.8.2024
bis
12.8.2024
München
12.9.2024
bis
12.9.2024
ONLINE
17.10.2024
bis
17.10.2024
Dortmund
30.10.2024
bis
30.10.2024
ONLINE
28.11.2024
bis
28.11.2024
Stuttgart
12.12.2024
bis
12.12.2024

Online Anmeldung

Teilnahmebedingungen:

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche Bestätigung und Rechnung. Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und / bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Anmeldung:

Kreuzen Sie bitte das von Ihnen gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular wird dann über den Webserver übertragen.

Bitte ergänzen Sie die nachfolgenden Eingabefelder sorgfältig, damit wir Ihre Anmeldung zügig bearbeiten und bestätigen können. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, damit das Formular versendet werden kann. Vergessen Sie bitte auch nicht das gewünschte Seminar oben zu markieren.

Seminar-Auswahl

In Kenntnis und unter Einbeziehung der obigen Teilnahmebedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand 06-2023, buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:

Ulm/Senden (06.06.2024 - 06.06.2024)
ONLINE (04.07.2024 - 04.07.2024)
Nürnberg (18.07.2024 - 18.07.2024)
ONLINE (12.08.2024 - 12.08.2024)
München (12.09.2024 - 12.09.2024)
ONLINE (17.10.2024 - 17.10.2024)
Dortmund (30.10.2024 - 30.10.2024)
ONLINE (28.11.2024 - 28.11.2024)
Stuttgart (12.12.2024 - 12.12.2024)

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Bemerkungen & Kostenübernahme

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