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Die Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 macht es in der Regel
erforderlich, dass Bauherren bei Planung und Ausführung ihrer
Bauvorhaben geeignete Koordinatoren einsetzen, damit
Sicherheit und Gesundheitsschutz der auf Baustellen Beschäftigten
wesentlich verbessert werden.
Der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eingesetzte
“Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen”
verabschiedete am 24.04.2001 entsprechend dem Stand von
Wissenschaft und Technik u. a. die Regel zur erforderlichen Eignung
von Koordinatoren.
Die
Regel zum ”Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30”, veröffentlicht
im Bundesarbeitsblatt 8/2001 beschreibt die für eine Tätigkeit als
Koordinator erforderlichen Qualifikationen und seine Aufgaben.
Die RAB 30 beinhaltet insbesondere folgende
Qualifikationen, die geeignete Koordinatoren nachzuweisen haben (Nähere
Erläuterungen zu den unten genannten Voraussetzungen finden Sie hier):
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Baufachliche Kenntnisse (erworben durch Ausbildung zum
Bauingenieur oder Architekten und Berufserfahrung)
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Koordinatorenkenntnisse (erworben in einem viertägigen
Lehrgang (32 Lehreinheiten) entspr. entspr. der RAB 30, Anl. C
des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ab 2001)
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Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (erworben in einem viertägigen
Lehrgang (32 Lehreinheiten) entspr. der RAB 30, Anl. B des
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ab 2001)
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Seminartermine:
23.01. - 26.01.2012 München 06.02. -
09.02.2012 Düsseldorf 13.02. - 16.02.2012 Berlin 27.02. -
01.03.2012 Nürnberg 05.03. - 08.03.2012 Hamburg 19.03. -
22.03.2012 Stuttgart 02.04. - 05.04.2012 Berlin 16.04. -
19.04.2012 Köln 07.05. - 10.05.2012 Nürnberg 21.05. -
24.05.2012 Hannover 11.06. - 14.06.2012 Berlin 25.06. -
28.06.2012 Nürnberg 02.07. - 05.07.2012 Köln 16.07. -
19.07.2012 Hamburg
Inhouse Lehrgang auf Anfrage
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Die
Inhalte |
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Allg.
Grundsätze des Arbeitsschutzes nach Arbeitsschutzgesetz
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Organisation
des Arbeitsschutzes auf Baustellen
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Ermittlung
und Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen
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Maßnahmen
bei besonders gefährlichen Arbeiten, Sicherheit von
Baugruben, Vermeidung von Absturzgefahren etc.
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Arbeitsschutzrecht
Das Seminar dauert 4 Tage.
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Die
Seminar-Teilnahme bringt |
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Es hat
sich gezeigt, dass die beiden Lehrgänge "Arbeitsschutzfachliche
Kenntnisse" und "Spezielle Koordinatorenkenntnisse" nach RAB 30
heute zum Basiswissen eines jeden Bauingenieurs und Architekten
zählen. Diese Kenntnisse sind unverzichtbar und werden von den
Auftraggebern vorausgesetzt. Wenn Sie diese beiden Lehrgänge
erfolgreich absolviert haben, bringt dies einen deutlichen
Wettbewerbsvorteil für Sie. Durch dieses spezielle Fachwissen
reduzieren Sie außerdem Haftungsansprüche Ihrer Auftraggeber
bzw. Dritter gegen Sie, da Sie aufgrund Ihrer Fachkenntnis im
Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Sigeko)
Gefahrenpotential im Vorfeld beseitigen können und somit
mögliche Haftungsansprüche gegen Sie erst gar nicht entstehen.
In einigen
Bundesländern werden diese Lehrgänge von der Arbeitsagentur
gefordert. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen
Arbeitsagentur über entsprechende individuelle
Fördermöglichkeiten. |
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Das
Seminar ist wichtig für |
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Verantwortungsträger
in Bau- und Umweltämtern
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Eigentümer
bzw. Verfügungsberechtigte von Gebäuden
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Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinatoren (Sigeko) nach BaustellV
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Veranstaltungsorte |
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Ihre
Investition kostet |
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