
Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits-und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft.
Jährlich verunglücken auf deutschen Baustellen viele Beschäftigte schwer, zum Teil mit tödlichem Ausgang.
Zur nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Organisation und Planung im Baubereich stehen auf der Grundlage der BaustellV Instrumente und Hilfsmittel (z.B. SiGe-Plan) zur Verfügung, die als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Sigeko) auf Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Unternehmer umzusetzen sind.
Das bedeutet daher:
Jede Baustelle, die nach der BaustellV der Vorankündigung unterliegt und unter Beteiligung mehrerer Unternehmer mit entsprechendem Umfang realisiert wird, sowie wenn auf der Baustelle besonders gefährliche Arbeiten gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV durchzuführen sind, ist in der Planungs- und der Ausführungsphase sowohl nach der Baustellenverordnung als auch im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu koordinieren!
Die Regel zum ”Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30”, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 6/2003, beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderlichen Qualifikationen und seine Aufgaben.