
ArbeitsschutzfachlicheKenntnisse umfassen solche zu Sicherheit und Gesundheitsschutz und zum Arbeitsschutzrecht, insbesondere über:
- Allgemeine Grundsätze des Areitsschutzes gemäß § 4 ArbSchG
- Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen und bei späteren Arbeiten an den baulichen Anlagen
- Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen
Die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse können entweder im Rahmen der beruflichen Ausbildung, durch Fort- oder Weiterbildung oder durch entsprechende berufliche Erfahrungen erworben sein.
Die wesentlichen arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse ergeben sich aus den Inhalten der Anlage B.
Sofern im Zuge der Baumaßnahme besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II BaustellV durchgeführt werden, muss der Koordinator auch über Kenntnisse zur Vermeidung solcher Gefährdungen verfügen.
Dieser Lehrgang wird online durchgeführt und ist Teil 1 (von 3) der modularen Seminarreihe zur Erlangung der Qualifikation als SiGeKo.