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RAB 30 - Erläuterung zu Regel für Arbeitschutz auf Baustellen

rab 30 Die Regeln zum Arbeitschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die Regel zum ”Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30”, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 8/2001 beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderlichen Qualifikationen und seine Aufgaben.

Die RAB 30, Anl. A beinhaltet insbesondere folgende Qualifikationen, die geeignete Koordinatoren nachzuweisen haben:

  Veränderungen der RAB 30 seit der Veröffentlichung 08/2001
   im Bundesarbeitsblatt

 

Die Baufachlichen Kenntnisse bleiben bei der RAB 30 ohne Änderung bestehen.

 

Die Berufserfahrung wurde bei der RAB 30 von 5 auf 2 Jahre reduziert.

 

Des weiteren sollte bisher ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (Sigeko) die nötigen Kenntnisse zur Ausübung der Tätigkeit besitzen, d.h. den SiGe-Plan erstellen und die Unterlage führen können. Dieser Aussage werden nun "Spezielle Koordinatorenkenntnisse" (Abschnitt 4.3 der RAB 30) vorausgesetzt, die innerhalb einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme (entspricht dem Seminar der BauAkademie "RAB 30, Anl. C für SiGe-Koordinatoren (Sigeko) nach BaustellV -Spezielle Koordinatorenkenntnisse-") mit mindestens 32 Lehreinheiten erfolgreich abgeschlossen werden muss. Die Inhalte werden in der RAB 30, Anl. C beschrieben.

 

Als neue Voraussetzung werden die "Arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse" (Abschnitt 4.2 der RAB 30) (entspricht dem Seminar "RAB 30, Anl. B für SiGe-Koordinatoren (Sigeko) nach BaustellV -Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse-") gefordert, die weitere 32 Lehreinheiten mit denen in der RAB 30, Anl. B beschriebenen Inhalten umfassen und erfolgreich abgeschlossen werden muss. Die Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" macht diese Weiterbildung nicht mehr erforderlich. 

 

   Hinweis für Bauherren

Aus aktuellen Anlass hat die BauAkademie das eintägiges Seminar "Der Bauherr und die SiGe-Koordination nach BaustellV" entwickelt, das Bauherren

  • ein fundiertes Wissen über die Rechtsgrundlagen zu dem Thema "Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30" vermittelt.

  • das richtige Werkszeug an die Hand gibt, um den geeigneten Koordinator (Sigeko) für ein Bauvorhaben auszuwählen und vertraglich optimal zu binden.

Zusätzlich wird im Seminar das Thema des "gewinnbringenden Einsatzes" des Sigeko aufgegriffen und dem Bauherren die Möglichkeit vorgestellt, wie ein Sigeko richtig dazu beitragen kann, die Baukosten und Nutzungskosten zu senken.