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Die
Baufachlichen Kenntnisse bleiben bei der RAB 30 ohne Änderung bestehen.
Die
Berufserfahrung wurde bei der RAB 30 von 5 auf 2 Jahre reduziert.
Des
weiteren sollte bisher ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
(Sigeko) die nötigen
Kenntnisse zur Ausübung der Tätigkeit besitzen, d.h. den
SiGe-Plan erstellen und die Unterlage führen können. Dieser
Aussage werden nun "Spezielle Koordinatorenkenntnisse"
(Abschnitt 4.3 der RAB 30) vorausgesetzt, die innerhalb einer Aus-
oder Weiterbildungsmaßnahme (entspricht dem Seminar der
BauAkademie "RAB 30, Anl. C für
SiGe-Koordinatoren (Sigeko) nach BaustellV -Spezielle
Koordinatorenkenntnisse-") mit mindestens 32 Lehreinheiten
erfolgreich abgeschlossen werden muss. Die Inhalte werden in der
RAB 30, Anl. C beschrieben. Als
neue Voraussetzung werden die "Arbeitsschutzfachlichen
Kenntnisse" (Abschnitt 4.2 der RAB 30) (entspricht dem
Seminar "RAB 30,
Anl. B für SiGe-Koordinatoren (Sigeko) nach BaustellV
-Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse-") gefordert, die weitere 32 Lehreinheiten mit denen
in der RAB 30, Anl. B beschriebenen Inhalten umfassen und
erfolgreich abgeschlossen werden muss. Die Ausbildung zur
"Fachkraft für Arbeitssicherheit" macht diese
Weiterbildung nicht mehr erforderlich.
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