BauAkademie - Weiterbildung und Seminare für die Bauwirtschaft


 
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BauAkademie GmbH

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BauAkademie Newsletter

Die BauAkademie GmbH veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der enius AG einen aktuellen Newsletter. Dieser Newsletter erscheint in unregelmäßigem Abstand. Der Newsletter wird per Email versendet.

   Inhaltsverzeichnis des Newsletter vom 30.03.2006:

 

Neue Seminare bei der BauAkademie

  1. Sigeko Fortbildungsseminar - Neue Arbeitsschutzvorschriften und die Anwendung auf Baustellen
  2. Sigeko Erfahrungsaustausch
  3. VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  4. VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
  5. HOAI: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Abrechnung und Vertragsrecht

Hinweise auf neue Vorschriften

  1. Hinweise zur Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung:
    BGI 858, Ausgabe 06/2005
  2. Richtlinie VDI 4065, Entwurf 11/05:
    Technik und Organisation der betrieblichen Sicherheit - Gefährdungsbeurteilung - Handlungsanleitung zur systematischen Vorgehensweise
  3. Richtlinie VDI 3874, 08/05:
    Messen von Emissionen - Messen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) - GC/MS-Verfahren
  4. Richtlinie VDI 4300 Blatt 9, 08/05:
    Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Messstrategie für Kohlendioxid
  5. Richtlinie VDI 3865 Blatt 1, 06/05:
    Messen organischer Bodenverunreinigungen - Messplanung für die Untersuchung der Bodenluft auf leichtflüchtige organische Verbindungen
  6. TRGS 420, 01/2006 Neufassung
    Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung
  7. TRGS 900, 01/2006 Neufassung:
    Arbeitsplatzgrenzwerte
  8. TRGS 901, 01/2006:
    Erläuterungen zu den Arbeitsplatzgrenzwerten
  9. Energieeinsparungsgesetz, 09/2005 Neufassung
    Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz - EnEG)

Aktuelle Themen

  1. Gütesiegel für Bauunternehmen online

Studien- und Forschungsergebnisse

  1. Warum Sie wichtige Entscheidungen "über schlafen" sollten
  2. Abendessen macht doch nicht dick

 

Impressum

An- und Abmeldung zum Newsletter

aktuelle Seminartermine

 

   neue Seminare

  1. Sigeko Fortbildungsseminar - Neue Arbeitsschutzvorschriften und die Anwendung auf Baustellen:

    Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.

    Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinator meist schwierig eine Übersicht über die Neuerung zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig Fragen offen.

    Die BauAkademie bietet in einer 1-tägigen Fortbildungsveranstaltung eine komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an. Themenschwerpunkte sind

    • Neuerungen bei den Arbeitsschutzvorschriften
    • Konsequenzen durch die Neuerungen
    • Blick auf die voraussichtliche Entwicklung
    • Handlungshilfen und Informationsquellen zur Umsetzung der neuen Vorschriften

    Zudem werden von Vertretern staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Einrichtungen praktische Methoden vorgestellt, wie die neuen allgemein gehaltenen Vorschriften auf die speziellen Ansprüchen des Bauwesens anzuwenden sind.

    Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier: Sigeko Fortbildung

     

  2. Sigeko Erfahrungsaustausch:

    Die BauAkademie möchte Sige-Koordinatoren die praktische Möglichkeit bieten, sich in einer nur 1-tägigen Veranstaltung sich umfassend über Neuerungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination zu informieren. Für die Umsetzung der Neuerungen werden Handlungshilfen und Informationsquellen vorgestellt. Vertreter staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Einrichtungen stellen praktische Methoden vor, wie die allgemeinen Vorschriften auf den speziellen Bereich des Bauwesens anwendbar sind.

    Ein Erfahrungsaustausch soll Sige-Koordinatoren die Möglichkeit geben, mit anderen Koordinatoren ihre positiven und negativen Erfahrungen auszutauschen und so zu einer verbesserten Handlungssicherheit beitragen. Hierzu wird die BauAkademie aktuelle Themenbereiche vorschlagen und die Seminarteilnehmer können sich bereits im Vorfeld entscheiden, an welchen Themenbereich sie mitwirken möchten.

    Während der Veranstaltung können die Teilnehmer vormittags themenbezogen ihre Erfahrungen austauschen. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden die Ergebnisse von den einzelnen Gruppen den Teilnehmern vorgetragen und zur Diskussion gestellt.

    Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier: Sigeko Erfahrungsaustausch

     

  3. VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen:

    Dieses Seminar führt die Teilnehmer praxisgerecht in die VOB Teil B ein. Es wird anhand von Beispielen, Übungen und Diskussionen die allgemeinen Vertragsbedingungen der behandelt. Dieses Seminar ist besonders für Bauleiter und Poliere auf Sanierungsbaustellen geeignet.

    Der Referent hat jahrelange praktische Erfahrung sowohl von Auftraggeberseite als auch von Auftragnehmerseite.

    Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier: VOB Teil B
     
  4. VOB Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen:

    Dieses Seminar führt die Teilnehmer praxisgerecht in die VOB Teil C ein. Es wird anhand von Beispielen, Übungen und Diskussionen die allgemeinen Vertragsbedingungen der behandelt. Dieses Seminar ist besonders für Bauleiter und Poliere auf Sanierungsbaustellen geeignet.

    Der Referent hat jahrelange praktische Erfahrung sowohl von Auftraggeberseite als auch von Auftragnehmerseite.

    Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier: VOB Teil C
     
  5. HOAI Abrechnung und Vertragsrecht

    Die HOAI, als Buch mit 7 Siegeln bekannt, hat weniger Auslegungsmöglichkeiten als allgemein angenommen wird. Im Gegenteil, sie gibt enge Grenzen vor. Um diese sichtbar zu machen und um mit diesen und den sich daraus ergebenden Zwängen umgehen zu können, muss man die Systematik dieser Verordnung kennen.

    Der Referent, Dipl. Ing. Rainer Eich ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare und Architektenleistungen und seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet tätig.

    Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier:
    HOAI Abrechnung und Vertrag
     

   aktuelle Themen

  1. Gütesiegel für Bauunternehmen online

    Für Bauunternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, gibt es seit heute eine wesentliche Verbesserung. Sie können ab sofort ihre Eignung schneller, unbürokratischer und preiswerter nachweisen. Das erläuterte in Berlin der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann.

    Bislang muss bei jeder öffentlichen Bauvergabe die Eignung eines Bauunternehmens aufs Neue geprüft werden. Die Unternehmen haben nun auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, sich am Anfang eines Jahres prüfen zu lassen. "Dieses Verfahren nennt sich Präqualifikation und ist eine Art Gütesiegel. Die Unternehmen, die so ihre Zuverlässigkeit nachgewiesen haben, werden ab sofort auf einer Liste im Internet geführt. So kann jede öffentliche Baubehörde auf die Daten zurückgreifen", sagte Großmann.

    Pro Eignungsnachweis fallen bei den Unternehmen bislang Kosten in Höhe von 150 bis 250 Euro an. Diese Belastungen können nun deutlich reduziert werden. Jeder der rund 1,2 Millionen Bauaufträge wird schneller ausgeführt werden können. Zudem ermögliche das Verfahren eine bessere Bekämpfung von illegalen Praktiken in der Bauwirtschaft.
    Der Staatssekretär rief die deutschen Bauunternehmen zur Teilnahme auf und appellierte gleichzeitig an die öffentlichen Auftraggeber zur intensiven Nutzung der Online-Liste. "Der Erfolg des Systems hängt davon ab, dass sich die Unternehmen engagiert beteiligen", sagte Großmann.

    Unter der Internetadresse http://www.pq-verein.de sind präqualifizierte Bauunternehmen zukünftig einsehbar. Für die Detailansicht der Eignungsnachweise erhalten öffentliche Auftraggeber eine Zugangsberechtigung.

    An öffentlichen Bauaufträgen interessierte deutsche und ausländische Unternehmen können ihre Eignung unabhängig vom Sitz des Unternehmens bei verschiedenen Stellen nachweisen.
     

   Studien- und Forschungsergebnisse

  1. Warum Sie wichtige Einscheidungen "über schlafen" sollten

    Nachts ordnet das Gehirn Tageseindrücke erst richtig ein

    Der Rat, eine Nacht über eine wichtige Entscheidung zu schlafen, hat in der nächtlichen Funktionsweise unseres Gehirns womöglich eine sehr gute Begründung, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau. Professor Jan Born, Neuroendokrinologe an der Universität Lübeck, glaubt, dass das Gehirn nachts auf eine besondere "Betriebsart" umschaltet, bei der Bewusstsein nur stören würde. Einmal im Schlafbetrieb, spulen Nervenzellen den Tagesablauf erneut ab. In einem "aktiven Prozess", sagt Born, "verändert sich dabei die Information und wird neu geordnet". Sie wird mit älteren Erfahrungen abgeglichen und sinnvoll verknüpft. Am Morgen stünde demnach - gut überschlafen - eine solidere Entscheidungsgrundlage zur Verfügung. (Quelle: pte)
     
  2. Abendessen macht doch nicht dick

    US-Forscher haben den Mythos widerlegt, dass Essen am Abend dick macht. Die Wissenschaftler aus Portland kommen in ihrer Studie zu dem Ergebnis, dass abendliche Mahlzeiten genauso viel oder wenig zur Gewichtszunahme beitragen wie Mahlzeiten, die am Tag verzehrt werden. "Unsere Studie legt allerdings nicht nahe, dass nächtliche Snacks zusätzlich zur normalen Tagesration eine gute Idee sind", meint Judy Cameron vom der Oregon Health and Science University (OHSU) http://www.ohsu.edu.

    Für die Studie beobachteten die Forscher ein Jahr lang das Essverhalten von 16 Rhesusaffen. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Affen sechs bis 64 Prozent ihrer Gesamtkalorien während der Nacht verzehrten. Zwischen den Affen, die ihr Futter nachts fraßen und denen, die sich lieber tagsüber darüber hermachten, konnten die Forscher keine Gewichtsunterschiede feststellen. Laut den US-Wissenschaftlern eignen sich Rhesusaffen hervorragend als Model für die Erforschung von Übergewicht an Primaten.

    Die Ergebnisse der Studie überraschen Stefan Graubner von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung keineswegs. "Es kommt darauf an, wie viel man isst und wie viel Energie man verbraucht. Die Uhrzeit der Mahlzeiten ist nicht entscheidend", so der Ernährungsexperte im Gespräch mit pressetext. "Ob man zu- oder abnimmt, hängt letztendlich davon ab, welche Kalorienmenge man zu sich nimmt." Wann die beste Essenszeit ist, sei schwer zu bestimmen. "Das ist von Person zu Person unterschiedlich", berichtet Graubner.

    Auch auf die Frage, wie viele Mahlzeiten man pro Tag essen sollte, gibt es keine eindeutige Antwort. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung ist zwischen einer und neun Mahlzeiten am Tag im Hinblick auf die Gewichtsabnahme kein Unterschied messbar. Mehrere Mahlzeiten über den Tag verteilt, hätten aber den Vorteil, dass Heißhungerattacken eher verhindert werden können und das Hungergefühl zwischen den Mahlzeiten eher überbrückt werden kann. "Jeder muss individuell entscheiden, wie oft er am Tag isst", erklärt Graubner. "Mehrere Mahlzeiten haben jedoch den Vorteil, dass der Blutzuckerspiegel nicht so stark schwankt."

    In Deutschland sind etwa 40 Prozent der Bevölkerung zu schwer. Übergewicht liegt in erster Linie daran, dass die Kalorienzufuhr über dem Grund- und dem Leistungsumsatz liegt. Der Grundumsatz, also die Menge an Kalorien, die man im Ruhezustand benötigt, ist von Person zu Person unterschiedlich. "Da spielen genetische Faktoren eine Rolle", erläutert Stefan Graubner. Zudem sinke der Grundumsatz mit zunehmendem Alter. Ältere Menschen verbrauchen also weniger Kalorien. Bei körperlicher Arbeit und Sport steigt wiederum der Bedarf an Kalorien. (Quelle: pte)

 

   Impressum

Dieser Newsletter wird herausgegeben von der

BauAkademie GmbH
Gesellschaft für innovative Weiterbildung

Neuwieder Str. 15
D-90411 Nürnberg
Phone: 0911/37300-70
Fax: 0911/373000-77

Email: info@bau-akademie.de
Internet: www.bau-akdemie.de

Geschäftsführer: Thomas Nowak, Herbert Schaller
Registergericht Düsseldorf HRB 31925
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf

Umsatzsteuer ID: DE171231549

Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes: Thomas Nowak

Die in diesem Newsletter veröffentlichten Informationen wurden ausführlich recherchiert. Alle Angaben ohne Gewähr.

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