BauAkademie Newsletter
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Die BauAkademie
GmbH veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der enius AG einen aktuellen Newsletter.
Dieser Newsletter erscheint in unregelmäßigem Abstand.
Der Newsletter wird per Email versendet.
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Inhaltsverzeichnis des Newsletter vom 30.03.2006:
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Neue Seminare
bei der BauAkademie
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Sigeko
Fortbildungsseminar - Neue Arbeitsschutzvorschriften und die
Anwendung auf Baustellen
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Sigeko
Erfahrungsaustausch
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VOB
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen
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VOB
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
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HOAI:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Abrechnung
und Vertragsrecht
Hinweise auf neue Vorschriften
- Hinweise zur
Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei
der Gebäudesanierung:
BGI 858, Ausgabe 06/2005
- Richtlinie VDI 4065,
Entwurf 11/05:
Technik und Organisation der
betrieblichen Sicherheit - Gefährdungsbeurteilung -
Handlungsanleitung zur systematischen Vorgehensweise
- Richtlinie VDI 3874,
08/05:
Messen von Emissionen - Messen von polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) - GC/MS-Verfahren
- Richtlinie VDI 4300 Blatt 9,
08/05:
Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Messstrategie für
Kohlendioxid
- Richtlinie VDI 3865 Blatt 1,
06/05:
Messen organischer Bodenverunreinigungen - Messplanung für
die Untersuchung der Bodenluft auf leichtflüchtige
organische Verbindungen
- TRGS 420, 01/2006
Neufassung
Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für
die Gefährdungsbeurteilung
- TRGS 900, 01/2006 Neufassung:
Arbeitsplatzgrenzwerte
- TRGS 901, 01/2006:
Erläuterungen zu den Arbeitsplatzgrenzwerten
- Energieeinsparungsgesetz, 09/2005 Neufassung
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
(Energieeinsparungsgesetz - EnEG)
Aktuelle Themen
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Gütesiegel für Bauunternehmen online
Studien- und Forschungsergebnisse
- Warum Sie wichtige
Entscheidungen "über schlafen" sollten
- Abendessen macht doch
nicht dick
Impressum
An- und Abmeldung zum Newsletter
aktuelle Seminartermine
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neue Seminare
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Sigeko
Fortbildungsseminar - Neue Arbeitsschutzvorschriften und die
Anwendung auf Baustellen:
Der Wandel im Arbeitsschutzbereich
bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener
Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung,
Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind
nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.
Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinator meist
schwierig eine Übersicht über die Neuerung zu erlangen und damit auf dem
neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen
Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in
stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig
Fragen offen.
Die BauAkademie bietet in einer 1-tägigen Fortbildungsveranstaltung eine
komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an.
Themenschwerpunkte sind
• Neuerungen bei den Arbeitsschutzvorschriften
• Konsequenzen durch die Neuerungen
• Blick auf die voraussichtliche Entwicklung
• Handlungshilfen und Informationsquellen zur Umsetzung der neuen Vorschriften
Zudem werden von Vertretern staatlicher und berufsgenossenschaftlicher
Einrichtungen praktische Methoden vorgestellt, wie die neuen allgemein
gehaltenen Vorschriften auf die speziellen Ansprüchen des Bauwesens anzuwenden
sind.
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier:
Sigeko
Fortbildung
Sigeko
Erfahrungsaustausch:
Die BauAkademie möchte
Sige-Koordinatoren die praktische Möglichkeit bieten, sich
in einer nur 1-tägigen Veranstaltung sich umfassend über
Neuerungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Koordination zu informieren. Für die Umsetzung der
Neuerungen werden Handlungshilfen und Informationsquellen
vorgestellt. Vertreter staatlicher und
berufsgenossenschaftlicher Einrichtungen stellen praktische
Methoden vor, wie die allgemeinen Vorschriften auf den
speziellen Bereich des Bauwesens anwendbar sind.
Ein Erfahrungsaustausch soll Sige-Koordinatoren die
Möglichkeit geben, mit anderen Koordinatoren ihre positiven
und negativen Erfahrungen auszutauschen und so zu einer
verbesserten Handlungssicherheit beitragen. Hierzu wird die
BauAkademie aktuelle Themenbereiche vorschlagen und die
Seminarteilnehmer können sich bereits im Vorfeld
entscheiden, an welchen Themenbereich sie mitwirken möchten.
Während der Veranstaltung können die Teilnehmer vormittags
themenbezogen ihre Erfahrungen austauschen. Im zweiten Teil
der Veranstaltung werden die Ergebnisse von den einzelnen
Gruppen den Teilnehmern vorgetragen und zur Diskussion
gestellt.
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier:
Sigeko
Erfahrungsaustausch
VOB
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen:
Dieses Seminar führt die Teilnehmer praxisgerecht in die
VOB Teil B ein. Es wird anhand von Beispielen, Übungen und
Diskussionen die allgemeinen Vertragsbedingungen der
behandelt. Dieses Seminar ist besonders für Bauleiter und
Poliere auf Sanierungsbaustellen geeignet.
Der Referent hat
jahrelange praktische Erfahrung sowohl von Auftraggeberseite
als auch von Auftragnehmerseite.
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier:
VOB Teil B
VOB
Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen:
Dieses Seminar führt die Teilnehmer praxisgerecht in die
VOB Teil C ein. Es wird anhand von Beispielen, Übungen und
Diskussionen die allgemeinen Vertragsbedingungen der
behandelt. Dieses Seminar ist besonders für Bauleiter und
Poliere auf Sanierungsbaustellen geeignet.
Der Referent hat
jahrelange praktische Erfahrung sowohl von Auftraggeberseite
als auch von Auftragnehmerseite.
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier:
VOB Teil C
HOAI Abrechnung und
Vertragsrecht
Die
HOAI, als Buch mit 7 Siegeln bekannt, hat weniger
Auslegungsmöglichkeiten als allgemein angenommen wird. Im
Gegenteil, sie gibt enge Grenzen vor. Um diese sichtbar zu
machen und um mit diesen und den sich daraus ergebenden
Zwängen umgehen zu können, muss man die Systematik dieser
Verordnung kennen.
Der Referent, Dipl. Ing. Rainer Eich ist ö.b.u.v.
Sachverständiger für Honorare und Architektenleistungen und
seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet tätig.
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier:
HOAI Abrechnung und Vertrag
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aktuelle Themen
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Gütesiegel für
Bauunternehmen online
Für Bauunternehmen, die sich um öffentliche Aufträge
bewerben, gibt es seit heute eine wesentliche Verbesserung.
Sie können ab sofort ihre Eignung schneller,
unbürokratischer und preiswerter nachweisen. Das erläuterte
in Berlin der Parlamentarische Staatssekretär Achim
Großmann.
Bislang muss bei jeder öffentlichen Bauvergabe die Eignung
eines Bauunternehmens aufs Neue geprüft werden. Die
Unternehmen haben nun auf freiwilliger Basis die
Möglichkeit, sich am Anfang eines Jahres prüfen zu lassen.
"Dieses Verfahren nennt sich Präqualifikation und ist eine
Art Gütesiegel. Die Unternehmen, die so ihre Zuverlässigkeit
nachgewiesen haben, werden ab sofort auf einer Liste im
Internet geführt. So kann jede öffentliche Baubehörde auf
die Daten zurückgreifen", sagte Großmann.
Pro Eignungsnachweis fallen bei den Unternehmen bislang
Kosten in Höhe von 150 bis 250 Euro an. Diese Belastungen
können nun deutlich reduziert werden. Jeder der rund 1,2
Millionen Bauaufträge wird schneller ausgeführt werden
können. Zudem ermögliche das Verfahren eine bessere
Bekämpfung von illegalen Praktiken in der Bauwirtschaft.
Der Staatssekretär rief die deutschen Bauunternehmen zur
Teilnahme auf und appellierte gleichzeitig an die
öffentlichen Auftraggeber zur intensiven Nutzung der
Online-Liste. "Der Erfolg des Systems hängt davon ab, dass
sich die Unternehmen engagiert beteiligen", sagte Großmann.
Unter der Internetadresse
http://www.pq-verein.de sind präqualifizierte
Bauunternehmen zukünftig einsehbar. Für die Detailansicht
der Eignungsnachweise erhalten öffentliche Auftraggeber eine
Zugangsberechtigung.
An öffentlichen Bauaufträgen interessierte deutsche und
ausländische Unternehmen können ihre Eignung unabhängig vom
Sitz des Unternehmens bei verschiedenen Stellen nachweisen.
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Studien- und Forschungsergebnisse
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Warum Sie wichtige
Einscheidungen "über schlafen" sollten
Nachts ordnet das Gehirn Tageseindrücke erst richtig ein
Der Rat, eine Nacht über eine wichtige Entscheidung zu schlafen,
hat in der nächtlichen Funktionsweise unseres Gehirns womöglich
eine sehr gute Begründung, berichtet das Gesundheitsmagazin
Apotheken Umschau. Professor Jan Born, Neuroendokrinologe an der
Universität Lübeck, glaubt, dass das Gehirn nachts auf eine
besondere "Betriebsart" umschaltet, bei der Bewusstsein nur
stören würde. Einmal im Schlafbetrieb, spulen Nervenzellen den
Tagesablauf erneut ab. In einem "aktiven Prozess", sagt Born,
"verändert sich dabei die Information und wird neu geordnet".
Sie wird mit älteren Erfahrungen abgeglichen und sinnvoll
verknüpft. Am Morgen stünde demnach - gut überschlafen - eine
solidere Entscheidungsgrundlage zur Verfügung. (Quelle: pte)
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Abendessen macht doch
nicht dick
US-Forscher haben den Mythos widerlegt, dass Essen am Abend
dick macht. Die Wissenschaftler aus Portland kommen in ihrer Studie zu dem
Ergebnis, dass abendliche Mahlzeiten genauso viel oder wenig zur
Gewichtszunahme beitragen wie Mahlzeiten, die am Tag verzehrt werden.
"Unsere Studie legt allerdings nicht nahe, dass nächtliche Snacks zusätzlich
zur normalen Tagesration eine gute Idee sind", meint Judy Cameron vom der
Oregon Health and Science University (OHSU) http://www.ohsu.edu.
Für die Studie beobachteten die Forscher ein Jahr lang das Essverhalten von
16 Rhesusaffen. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Affen sechs bis 64
Prozent ihrer Gesamtkalorien während der Nacht verzehrten. Zwischen den
Affen, die ihr Futter nachts fraßen und denen, die sich lieber tagsüber
darüber hermachten, konnten die Forscher keine Gewichtsunterschiede
feststellen. Laut den US-Wissenschaftlern eignen sich Rhesusaffen
hervorragend als Model für die Erforschung von Übergewicht an Primaten.
Die Ergebnisse der Studie überraschen Stefan Graubner von der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung keineswegs. "Es kommt darauf an, wie viel man
isst und wie viel Energie man verbraucht. Die Uhrzeit der Mahlzeiten ist
nicht entscheidend", so der Ernährungsexperte im Gespräch mit pressetext.
"Ob man zu- oder abnimmt, hängt letztendlich davon ab, welche Kalorienmenge
man zu sich nimmt." Wann die beste Essenszeit ist, sei schwer zu bestimmen.
"Das ist von Person zu Person unterschiedlich", berichtet Graubner.
Auch auf die Frage, wie viele Mahlzeiten man pro Tag essen sollte, gibt es
keine eindeutige Antwort. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung ist zwischen einer und neun Mahlzeiten am Tag im Hinblick auf die
Gewichtsabnahme kein Unterschied messbar. Mehrere Mahlzeiten über den Tag
verteilt, hätten aber den Vorteil, dass Heißhungerattacken eher verhindert
werden können und das Hungergefühl zwischen den Mahlzeiten eher überbrückt
werden kann. "Jeder muss individuell entscheiden, wie oft er am Tag isst",
erklärt Graubner. "Mehrere Mahlzeiten haben jedoch den Vorteil, dass der
Blutzuckerspiegel nicht so stark schwankt."
In Deutschland sind etwa 40 Prozent der Bevölkerung zu schwer. Übergewicht
liegt in erster Linie daran, dass die Kalorienzufuhr über dem Grund- und dem
Leistungsumsatz liegt. Der Grundumsatz, also die Menge an Kalorien, die man
im Ruhezustand benötigt, ist von Person zu Person unterschiedlich. "Da
spielen genetische Faktoren eine Rolle", erläutert Stefan Graubner. Zudem
sinke der Grundumsatz mit zunehmendem Alter. Ältere Menschen verbrauchen
also weniger Kalorien. Bei körperlicher Arbeit und Sport steigt wiederum der
Bedarf an Kalorien. (Quelle: pte)
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Impressum
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Internet: www.bau-akdemie.de
Geschäftsführer:
Thomas Nowak,
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Düsseldorf
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Verantwortlicher im
Sinne des Pressegesetzes: Thomas Nowak
Die in diesem
Newsletter veröffentlichten Informationen wurden ausführlich recherchiert.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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