BauAkademie Newsletter
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Die BauAkademie
GmbH veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der enius AG einen aktuellen Newsletter.
Dieser Newsletter erscheint in unregelmäßigem Abstand etwa alle 1-2 Monate.
Der Newsletter wird per Email versendet.
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Inhaltsverzeichnis des Newsletter vom 20.01.2005:
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Neue Vorschriften
- Richtlinie VDI 3492,
Weißdruck 10/04:
Messen von Innenraumluftverunreinigungen
- Richtlinie VDI 3866
Blatt 5, Weißdruck 10/04:
Bestimmung von Asbest in technischen Produkten -
Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren
- Richtlinie VDI 6022 Blatt 2,
Entwurf 09/04:
Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen -
Hygieneschulung
- Änderungen der
Gefahrstoffverordnung zum 01.01.2005
aktuelle
Schadstoffthemen
-
Zukünftig Strafen und
Bußgeld bei Verstößen gegen neue EU-Chemikalienvorschriften
-
Umweltrat beschließt Verbot
von Cadmium in Batterien
-
Grenzwerte für feine
Staubpartikel treten 2005 in Kraft
Änderungen von Grenzwerten
- Änderungen gemäß Gefahrstoffverordnung von MAK, TRK
und BAT-Werten
- Naphthalin Richtwert 1 + 2
Studien- und Forschungsergebnisse
- Studie: "Schimmelpilze in Luft - Probennahme und Bestimmung",
Bundesgesundheitsblatt Januar 2005
-
Studie: "Benzol noch gefährlicher als angenommen"
-
Ungemachte Betten vertreiben
Hausstaubmilben
Impressum
An- und Abmeldung zum Newsletter
aktuelle Seminartermine
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neue Vorschriften
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- Richtlinie VDI 3492,
Weißdruck 10/05:
Messen von
Innenraumluftverunreinigungen - Messen von Immissionen –
Messen anorganischer faserförmiger Partikeln –
Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren
Die Richtlinie VDI 3492
beschreibt ein Verfahren zum Bestimmen der
Faserzahlkonzentration anorganischer faserförmiger Partikeln
(z.B. Asbestfasern) in der Innenraumluft, beispielsweise für
Messungen im Rahmen einer Bestandsaufnahme wegen möglicher
Faserfreisetzungen oder zur Feststellung gegebenenfalls
notwendiger Sanierungsmaßnahmen bzw. zur Beurteilung von
deren Erfolg.
Das Verfahren erlaubt das Zuordnen der detektierten Fasern
zu bestimmten Faserklassen (Chrysotil, Amphibolasbest, Gips,
sonstige anorganische Fasern). Die Faserzählung und
-identifizierung erfolgt mit dem REM / EDXA-Verfahren
(Rasterelektronenmikroskop / energiedispersive
Röntgenanalyse). Hinweise zur Differenzierung von
Produktfasern und zur Bestimmung organischer Fasern werden
gegeben. Die Richtlinie VDI 3492 ist gleichermaßen für
Außenluftmessungen anwendbar. Sie ersetzt den Entwurf vom
Dezember 2002 und die Richtlinien VDI 3492 Blatt 1:1991-08
und VDI 3492 Blatt 2: 1994-06.
- Richtlinie VDI 3866
Blatt 5, Weißdruck 10/05:
Bestimmung von Asbest in technischen Produkten -
Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren
Die Richtlinie VDI 3866 Blatt 5 beschreibt ein Verfahren zur
qualitativen Bestimmung von Asbest einschließlich der
Unterscheidung zwischen Chrysotil und Amphibolasbest in
Proben von technischen Produkten, deren Asbestmassenanteil
mindestens 1 % beträgt, mit Hilfe des REM/EDXA-Verfahren
(Rasterelektronenmikroskopie/ energiedispersive
Röntgenanalyse). Dieses Verfahren erlaubt außerdem die
Abschätzung des Asbestmassengehalts der untersuchten Probe.
- Richtlinie VDI 6022 Blatt 2,
Entwurf 09/05:
Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen -
Hygieneschulung
Die Richtlinie VDI 6022 Blatt 2 enthält Mindestanforderungen
an die Qualifikation des Schulungspersonals und Schulungsinhalte
von Hygieneschulungen, wie sie nach den Richtlinien VDI 6022
Blatt 1 und 3 sowie VDI 2163 und VDI 2167 gefordert werden.
Sie legt Rahmenbedingungen für die Durchführung der
Schulungen und die abschließende Prüfung fest.
Die Schulungen richten sich an alle Personen, die
raumlufttechnische Anlagen oder deren Komponenten planen,
errichten, bedienen, warten, inspizieren oder instand
setzen.
Die überarbeitete Fassung der Richtlinie nimmt Anregungen
aus der fünfjährigen Erfahrung mit Schulungen der
VDI-Schulungspartner auf. Insbesondere ist eine Unterweisung
C für private Nutzer eingeführt worden.
Hinweis:
Die BauAkademie GmbH ist Schulungspartner des VDI.
Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein
VDI-Zertifikat.
- Änderungen der
Gefahrstoffverordnung zum 01.01.2005
Die neue Gefahrstoffverordnung mit Datum vom 23.12.2004 wurde im Bundesgesetzblatt
Nr. 74 vom 29.12.2004 veröffentlicht und tritt zum 01.
Januar 2005 in Kraft. Die Änderungen wurden auf von
Anpassungen der zugrunde liegenden EG Richtlinien notwendig.
Die umfangreichen Änderungen sind in den Bereichen:
- Informationsbeschaffung und Gefährdungsbeurteilung
- Schutzstufenkonzept mit vier Stufen in Abhängigkeit von den
Gefährdungsmerkmalen
- Gefährdungsbezogene Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
- Arbeitsplatzmedizinische Beratung einschließlich zusätzlicher
Angebotsuntersuchen.
- Bestimmungen für Betriebsstörungen und Notfälle
- Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit anderen Firmen
Bekanntmachung des
BMWA vom 31. Dezember 2004 - IIIb3-35122 zur
Anwendung der
TRGS vor dem Hintergrund der neuen
Gefahrstoffverordnung
Die neue
Gefahrstoffverordnung ist am 1.1.2005 in Kraft getreten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung keine
Übergangsbestimmungen für das technische Regelwerk (TRGS)
enthält, da diesem nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zukünftig
eine andere rechtliche Bedeutung zukommt. Der neu zu
berufende Ausschuss für Gefahrstoffe hat die Aufgabe
festzustellen, welche der bisherigen
TRGS
- ggf. nach redaktioneller Anpassung - auch nach der neuen
Verordnung weiter gelten können und welche einer
inhaltlichen Überarbeitung bedürfen. Die bisherigen
technischen Regeln können jedoch auch künftig als
Auslegungs- und Anwendungshilfe für die neue Verordnung
herangezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die
noch nicht überarbeiteten Technischen Regeln nicht im
Widerspruch zu der neuen Verordnung stehen dürfen. Dies ist
beispielsweise bei den bisherigen Festlegungen zur
Auslöseschwelle oder zu den
TRK-Werten
gegeben. In solchen Fällen sind die entsprechenden
Festlegungen im technischen Regelwerk als gegenstandslos zu
betrachten.
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aktuelle Schadstoffthemen
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Zukünftig Strafen und
Bußgeld bei Verstössen gegen neue EU-Chemikalienvorschriften
Verstösse gegen zwei kürzlich geänderte EU-Verordnungen zum
Chemikalienrecht können künftig mit Strafen oder Bußgeldern
geahndet werden. Das Bundeskabinett hat heute die von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Änderung der
Chemikalien-Straf- und Bussgeldverordnung beschlossen.
Bei der einen EU-Verordnung geht es um das Verbot von
Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und anderen Substanzen,
welche die Ozonschicht schädigen. Diese Stoffe dürfen nur
noch für wenige Anwendungen hergestellt, in den Verkehr
gebracht und verwendet werden. Die andere Verordnung regelt
die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien. Beide
EU-Verordnungen, die im März und April letzten Jahres
geändert wurden, gelten in Deutschland unmittelbar.
Damit Verstoesse gegen diese EU-Vorschriften geahndet werden
können, musste die bestehende deutsche Chemikalien-Straf-
und Bussgeldverordnung geändert werden. Die Verordnung kann
nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und danach in
Kraft treten. Der Entwurf ist im Internet unter www.bmu.de
abrufbar.
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Umweltrat beschließt Verbot
von Cadmium in Batterien
Tragbare Batterien und Akkumulatoren sollen zukünftig kein
Cadmium mehr enthalten - auch dann, wenn sie in Geräte
eingebaut sind. Darauf hat sich der Umweltministerrat heute
in Brüssel geeinigt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
„Dies ist ein wichtiger Fortschritt für den Umweltschutz,
weil in einem weiteren Wirtschaftsbereich die
Produktverantwortung gilt.“ Außerdem bekräftigte der Rat den
Nutzen der neuen EU-Chemikalienpolitik. Verbessert werden
soll der Zugang zu Umweltinformationen bei den EU-Organen
gerade für Nichtregierungsorganisationen.
Das Verbot für Cadmiumbatterien - wie Batterien in
elektrischen Zahnbürsten – wird zwei Jahre nach
Inkrafttreten der Richtlinie wirksam. Nur für schnurlose
Elektrowerkzeuge (Power Tools) hat sich der Rat darauf
verständigt, ein Verbot zunächst noch nicht auszusprechen.
Vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie soll diese
Ausnahme auf den Prüfstand. Begründung: Für Power Tools ist
nicht sicher gestellt, dass gleichwertiger Ersatz aktuell
verfügbar ist. Erhöht hat der Rat die Sammelziele der
Mitgliedsstaaten.
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Grenzwerte für feine
Staubpartikel treten 2005 in Kraft -
Bundesumweltministerium informiert mit neuer Broschüre
Die Verbesserung der Luftqualität zum Schutz der
menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist Hauptziel der
europäischen Umweltpolitik. Nach einem aktuellen Bericht der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben allein in Europa
100.000 Menschen Jahr für Jahr an Feinstaub in der Atemluft.
Deshalb hat die EU in ihrer Luftqualitätsrahmenrichtlinie
sehr ehrgeizige Immissionsgrenzwerte festgelegt, die zum 1.
Januar 2005 in Kraft treten. Bundesumweltminister Jürgen
Trittin forderte die Länder und Kommunen auf, ihre
Anstrengungen zu verstärken, um die Luftbelastung zu
reduzieren.
Jürgen Trittin: „Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht.
Jetzt sind die Länder und vor allem die Kommunen gefordert,
ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Buerger gerecht
zu werden. Grenzwertdiskussionen führen nicht weiter.“
Mit Blick auf die Situation z.B. in Berlin betonte der
Bundesumweltminister, dass bloße Verweise auf eine stärkere
Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs nicht ausreichten.
Wenn, wie hier in der Stadt geplant, neue Busse mit alten
Abgasstandards angeschafft werden, werde der öffentliche
Nahverkehr Teil des Problems statt Teil der Lösung.
Insbesondere die hohe Belastung der Innenstädte mit Staub
und Stickoxid ist ein Problem, das stärkeres Handeln
erfordert. Bei der Verbesserung der Luftqualität kommt der
Minderung der Partikelemissionen aus Dieselmotoren eine
wichtige Rolle zu. Mit entsprechender Technik ist es
möglich, über 99 % dieser gesundheitsgefährlichen Partikel
zurück zu halten. Partikelfilter haben den großen Vorteil,
dass sie die besonders schädlichen ultrafeinen Staubteilchen
zurück halten können. Die Zulassungszahlen von
Dieselfahrzeugen haben sich rasant erhört.
Die Bundesregierung drängt auf europäischer Ebene auf eine
massive Absenkung der Partikel-Grenzwerte für
Dieselfahrzeuge. Der Bund will saubere Diesel steuerlich
entlasten.
Eine wirtschaftliche Alternative zu Diesel-Pkw’s sind
Erdgasfahrzeuge. Diese haben weder ein Partikel- noch ein
Stickstoffoxidproblem und sind bis zum Jahr 2020 bei der
Mineralölsteuer begünstigt.
Zu der Feinstaubproblematik und den von Beginn des neuen
Jahres an geltenden Regelungen informiert das
Bundesumweltministerium mit einem neuen Magazin. Das Magazin
kann bestellt werden beim Bundesumweltministerium, Postfach
300361, 53183 Bonn, Tel.: 01888/305--3355, Fax:
01888/305--3356, email: bmu@broschuerenversand.de (bitte
Bestellnummer 2702 angeben) oder im Internet (www.bmu.de)
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Änderungen von Grenzwerten
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- Änderungen der Bezeichnungen von Grenzwerten gemäß
Gefahrstoffverordnung
In der novellierten Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004
wird der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) als einheitlicher
Luftgrenzwert eingeführt. Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der
Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche
Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in
Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei
welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische
schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen
nicht zu erwarten sind. Der Arbeitsplatzgrenzwert ersetzt
die bisherigen MAK- und TRK-Werte.
Eine Aufstellung der neuen AGW Werte wird durch den
"Ausschuss für Gefahrstoffe" erfolgen.
Die BAT-Werte bleiben erhalten, werden aber in "Biologischer
Grenzwert" umbenannt.
- Naphthalin
Im Juli 2004 wurde für Naphthalin ein Richtwert 1
(Vorsorgewert) von 2 µg/m3 und ein Richtwert 2
(Interventionswert) von 20µg/m3 eingeführt.
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Studien- und Forschungsergebnisse
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Studie: "Schimmelpilze in Luft - Probennahme und Bestimmung",
Bundesgesundheitsblatt Januar 2005
Anfragen
zu Schimmelpilzen und ihren gesundheitlichen Auswirkungen haben sich nach
Angaben des Umweltbundesamtes in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten
Themen bei zuständigen Behörden oder Verbraucherschutzorganisationen
entwickelt. Da Schimmelpilze überall in der Natur zu finden sind und ihre
Verbreitungseinheiten, die Sporen, auch in den Innenraum vordringen, müssen
sich Experten und Bausachverständige immer wieder diesem Thema widmen.
Die Auffindung von Schimmelpilzquellen kann nicht nur anhand von sichtbaren
Spuren erfolgen. Die Bestimmung von Raumluftkonzentrationen und die
Differenzierung der vorhandenen Schimmelpilzarten sind notwendig, um eine
Orientierung vor allem bei verdeckten Schäden zu ermöglichen. Gemäß einer
aktuellen Studie des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg „Schimmelpilze
in Luft - Probenahme und Bestimmung“ (Bundesgesundheitsblatt, Januar 2005)
bieten sich dazu verschiedene Methoden an, welche als Basis für eine
sinnvolle Bewertung herangezogen werden können. Die Vor- und Nachteile der
unterschiedlichen Methoden und Verfahren sind Bestandteil der aktuellen
Seminare der BauAkademie zum Thema Schimmelpilze.
- Studie: "Benzol
noch gefährlicher als angenommen"
Benzol ist nach jüngsten Erkenntnissen noch giftiger als angenommen. Das
lässt sich aus einer Studie ableiten, die das Wissenschaftsjournal «Science»
(Bd. 306, S. 1774) veröffentlicht hat. Die Forscher fanden selbst bei der
Benzolbelastung unter 1 ppm deutlich
nachweisbare Schäden an Blut- und Knochenmarkszellen. Die Studie enthüllte
auch, dass Menschen mit zwei bestimmten Erbgutveränderungen noch stärker auf
Benzol reagieren als andere.
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Ungemachte Betten
vertreiben Hausstaubmilben - Störenfriede trocknen aus
Ein ungemachtes Bett mag zwar schlampig aussehen, aber es
kann der Gesundheit dienen. Forscher der Universität
Kingston haben herausgefunden, dass Hausstaubmilben
ungemachte Betten nicht vertragen. Die Wanzen können in den
warmen, trockenen Bedingungen, die in ungemachten Betten
herrschen, nicht überleben, berichtet die BBC. Ein Bett beheimatet durchschnittlich mehr als 1,5 Mio.
Hausstaubmilben. Die nicht einmal einen Millimeter langen
Wanzen ernähren sich von menschlichen Hautschuppen und
produzieren Allergiestoffe, die der Mensch während des
Schlafes inhaliert. Die warmen, feuchten Bedingungen eines
belegten Bettes sind ideal für die Wanzen. Milben überleben,
indem sie der Atmosphäre das Wasser entziehen. Dies
geschieht über körpereigene Drüsen. Forscher Stephen
Pretlove: "So etwas Simples wie das Bett tagsüber nicht zu
machen baut die Feuchtigkeit in Laken und Matratzen ab. Die
Milben verdörren und sterben schließlich." Krankheiten, die durch Hausstaubmilden ausgelöst werden,
verursachen in Großbritannien jährliche Kosten von 700 Mio.
Pfund (ca. eine Mrd. Euro). Pretlove beweist mit seiner
Studie auch, dass das Auftreten von Milben mit der Bauweise
eines Hauses zu tun hat. Zum Beispiel isolieren einige
Materialen bessere als andere. Seine Studie soll Architekten
helfen, das Milbenrisiko zu senken. Andrew Wardlaw von der
British Society for Allergy and Clinical Immunology meint:
"Milben spielen bei Asthma und Allergien eine große Rolle.
Es wäre gut, wenn Wege gefunden würden, wie ihre
Konzentration verringert werden könnte." (London pte,
18. Jan 2005)
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