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BauAkademie Newsletter

Die BauAkademie GmbH veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der enius AG einen aktuellen Newsletter. Dieser Newsletter erscheint in unregelmäßigem Abstand etwa alle 1-2 Monate. Der Newsletter wird per Email versendet.

   Inhaltsverzeichnis des Newsletter vom 20.01.2005:

Neue Vorschriften

  1. Richtlinie VDI 3492, Weißdruck 10/04:
    Messen von Innenraumluftverunreinigungen
  2. Richtlinie VDI 3866 Blatt 5, Weißdruck 10/04:
    Bestimmung von Asbest in technischen Produkten - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren
  3. Richtlinie VDI 6022 Blatt 2, Entwurf 09/04:
    Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen - Hygieneschulung
  4. Änderungen der Gefahrstoffverordnung zum 01.01.2005

aktuelle Schadstoffthemen

  1. Zukünftig Strafen und Bußgeld bei Verstößen gegen neue EU-Chemikalienvorschriften
  2. Umweltrat beschließt Verbot von Cadmium in Batterien
  3. Grenzwerte für feine Staubpartikel treten 2005 in Kraft

Änderungen von Grenzwerten

  1. Änderungen gemäß Gefahrstoffverordnung von MAK, TRK und BAT-Werten
  2. Naphthalin Richtwert 1 + 2

Studien- und Forschungsergebnisse

  1. Studie: "Schimmelpilze in Luft - Probennahme und Bestimmung", Bundesgesundheitsblatt Januar 2005
  2. Studie: "Benzol noch gefährlicher als angenommen"
  3. Ungemachte Betten vertreiben Hausstaubmilben

Impressum

An- und Abmeldung zum Newsletter

aktuelle Seminartermine

 

   neue Vorschriften

  1. Richtlinie VDI 3492, Weißdruck 10/05:
    Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Messen von Immissionen – Messen anorganischer faserförmiger Partikeln – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

    Die Richtlinie VDI 3492 beschreibt ein Verfahren zum Bestimmen der Faserzahlkonzentration anorganischer faserförmiger Partikeln (z.B. Asbestfasern) in der Innenraumluft, beispielsweise für Messungen im Rahmen einer Bestandsaufnahme wegen möglicher Faserfreisetzungen oder zur Feststellung gegebenenfalls notwendiger Sanierungsmaßnahmen bzw. zur Beurteilung von deren Erfolg.
    Das Verfahren erlaubt das Zuordnen der detektierten Fasern zu bestimmten Faserklassen (Chrysotil, Amphibolasbest, Gips, sonstige anorganische Fasern). Die Faserzählung und -identifizierung erfolgt mit dem REM / EDXA-Verfahren (Rasterelektronenmikroskop / energiedispersive Röntgenanalyse). Hinweise zur Differenzierung von Produktfasern und zur Bestimmung organischer Fasern werden gegeben. Die Richtlinie VDI 3492 ist gleichermaßen für Außenluftmessungen anwendbar. Sie ersetzt den Entwurf vom Dezember 2002 und die Richtlinien VDI 3492 Blatt 1:1991-08 und VDI 3492 Blatt 2: 1994-06.
     
  2. Richtlinie VDI 3866 Blatt 5, Weißdruck 10/05:
    Bestimmung von Asbest in technischen Produkten - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

    Die Richtlinie VDI 3866 Blatt 5 beschreibt ein Verfahren zur qualitativen Bestimmung von Asbest einschließlich der Unterscheidung zwischen Chrysotil und Amphibolasbest in Proben von technischen Produkten, deren Asbestmassenanteil mindestens 1 % beträgt, mit Hilfe des REM/EDXA-Verfahren (Rasterelektronenmikroskopie/ energiedispersive Röntgenanalyse). Dieses Verfahren erlaubt außerdem die Abschätzung des Asbestmassengehalts der untersuchten Probe.
     
  3. Richtlinie VDI 6022 Blatt 2, Entwurf 09/05:
    Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen - Hygieneschulung

    Die Richtlinie VDI 6022 Blatt 2 enthält Mindestanforderungen an die Qualifikation des Schulungspersonals und Schulungsinhalte von Hygieneschulungen, wie sie nach den Richtlinien VDI 6022 Blatt 1 und 3 sowie VDI 2163 und VDI 2167 gefordert werden. Sie legt Rahmenbedingungen für die Durchführung der Schulungen und die abschließende Prüfung fest.
    Die Schulungen richten sich an alle Personen, die raumlufttechnische Anlagen oder deren Komponenten planen, errichten, bedienen, warten, inspizieren oder instand setzen.
    Die überarbeitete Fassung der Richtlinie nimmt Anregungen aus der fünfjährigen Erfahrung mit Schulungen der VDI-Schulungspartner auf. Insbesondere ist eine Unterweisung C für private Nutzer eingeführt worden.

    Hinweis:
    Die BauAkademie GmbH ist Schulungspartner des VDI.
    Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein VDI-Zertifikat.
     
  4. Änderungen der Gefahrstoffverordnung zum 01.01.2005

    Die neue Gefahrstoffverordnung mit Datum vom 23.12.2004 wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 74 vom 29.12.2004 veröffentlicht und tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft. Die Änderungen wurden auf von Anpassungen der zugrunde liegenden EG Richtlinien notwendig. Die umfangreichen Änderungen sind in den Bereichen:

      - Informationsbeschaffung und Gefährdungsbeurteilung
      - Schutzstufenkonzept mit vier Stufen in Abhängigkeit von den Gefährdungsmerkmalen
      - Gefährdungsbezogene Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
      - Arbeitsplatzmedizinische Beratung einschließlich zusätzlicher Angebotsuntersuchen.
      - Bestimmungen für Betriebsstörungen und Notfälle
      - Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit anderen Firmen

    Bekanntmachung des BMWA vom 31. Dezember 2004 - IIIb3-35122 zur Anwendung der TRGS vor dem Hintergrund der neuen Gefahrstoffverordnung

    Die neue Gefahrstoffverordnung ist am 1.1.2005 in Kraft getreten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung keine Übergangsbestimmungen für das technische Regelwerk (TRGS) enthält, da diesem nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zukünftig eine andere rechtliche Bedeutung zukommt. Der neu zu berufende Ausschuss für Gefahrstoffe hat die Aufgabe festzustellen, welche der bisherigen TRGS - ggf. nach redaktioneller Anpassung - auch nach der neuen Verordnung weiter gelten können und welche einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen. Die bisherigen technischen Regeln können jedoch auch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfe für die neue Verordnung herangezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeiteten Technischen Regeln nicht im Widerspruch zu der neuen Verordnung stehen dürfen. Dies ist beispielsweise bei den bisherigen Festlegungen zur Auslöseschwelle oder zu den TRK-Werten gegeben. In solchen Fällen sind die entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als gegenstandslos zu betrachten.

 

   aktuelle Schadstoffthemen

  1. Zukünftig Strafen und Bußgeld bei Verstössen gegen neue EU-Chemikalienvorschriften

    Verstösse gegen zwei kürzlich geänderte EU-Verordnungen zum Chemikalienrecht können künftig mit Strafen oder Bußgeldern geahndet werden. Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Änderung der Chemikalien-Straf- und Bussgeldverordnung beschlossen.
    Bei der einen EU-Verordnung geht es um das Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und anderen Substanzen, welche die Ozonschicht schädigen. Diese Stoffe dürfen nur noch für wenige Anwendungen hergestellt, in den Verkehr gebracht und verwendet werden. Die andere Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien. Beide EU-Verordnungen, die im März und April letzten Jahres geändert wurden, gelten in Deutschland unmittelbar.
    Damit Verstoesse gegen diese EU-Vorschriften geahndet werden können, musste die bestehende deutsche Chemikalien-Straf- und Bussgeldverordnung geändert werden. Die Verordnung kann nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und danach in Kraft treten. Der Entwurf ist im Internet unter www.bmu.de abrufbar.
     
  2. Umweltrat beschließt Verbot von Cadmium in Batterien

    Tragbare Batterien und Akkumulatoren sollen zukünftig kein Cadmium mehr enthalten - auch dann, wenn sie in Geräte eingebaut sind. Darauf hat sich der Umweltministerrat heute in Brüssel geeinigt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: „Dies ist ein wichtiger Fortschritt für den Umweltschutz, weil in einem weiteren Wirtschaftsbereich die Produktverantwortung gilt.“ Außerdem bekräftigte der Rat den Nutzen der neuen EU-Chemikalienpolitik. Verbessert werden soll der Zugang zu Umweltinformationen bei den EU-Organen gerade für Nichtregierungsorganisationen.
    Das Verbot für Cadmiumbatterien - wie Batterien in elektrischen Zahnbürsten – wird zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie wirksam. Nur für schnurlose Elektrowerkzeuge (Power Tools) hat sich der Rat darauf verständigt, ein Verbot zunächst noch nicht auszusprechen. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie soll diese Ausnahme auf den Prüfstand. Begründung: Für Power Tools ist nicht sicher gestellt, dass gleichwertiger Ersatz aktuell verfügbar ist. Erhöht hat der Rat die Sammelziele der Mitgliedsstaaten.
     
  3. Grenzwerte für feine Staubpartikel treten 2005 in Kraft -
    Bundesumweltministerium informiert mit neuer Broschüre


    Die Verbesserung der Luftqualität zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist Hauptziel der europäischen Umweltpolitik. Nach einem aktuellen Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben allein in Europa 100.000 Menschen Jahr für Jahr an Feinstaub in der Atemluft. Deshalb hat die EU in ihrer Luftqualitätsrahmenrichtlinie sehr ehrgeizige Immissionsgrenzwerte festgelegt, die zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin forderte die Länder und Kommunen auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die Luftbelastung zu reduzieren.
    Jürgen Trittin: „Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt sind die Länder und vor allem die Kommunen gefordert, ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Buerger gerecht zu werden. Grenzwertdiskussionen führen nicht weiter.“
    Mit Blick auf die Situation z.B. in Berlin betonte der Bundesumweltminister, dass bloße Verweise auf eine stärkere Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs nicht ausreichten. Wenn, wie hier in der Stadt geplant, neue Busse mit alten Abgasstandards angeschafft werden, werde der öffentliche Nahverkehr Teil des Problems statt Teil der Lösung.
    Insbesondere die hohe Belastung der Innenstädte mit Staub und Stickoxid ist ein Problem, das stärkeres Handeln erfordert. Bei der Verbesserung der Luftqualität kommt der Minderung der Partikelemissionen aus Dieselmotoren eine wichtige Rolle zu. Mit entsprechender Technik ist es möglich, über 99 % dieser gesundheitsgefährlichen Partikel zurück zu halten. Partikelfilter haben den großen Vorteil, dass sie die besonders schädlichen ultrafeinen Staubteilchen zurück halten können. Die Zulassungszahlen von Dieselfahrzeugen haben sich rasant erhört.
    Die Bundesregierung drängt auf europäischer Ebene auf eine massive Absenkung der Partikel-Grenzwerte für Dieselfahrzeuge. Der Bund will saubere Diesel steuerlich entlasten.
    Eine wirtschaftliche Alternative zu Diesel-Pkw’s sind Erdgasfahrzeuge. Diese haben weder ein Partikel- noch ein Stickstoffoxidproblem und sind bis zum Jahr 2020 bei der Mineralölsteuer begünstigt.
    Zu der Feinstaubproblematik und den von Beginn des neuen Jahres an geltenden Regelungen informiert das Bundesumweltministerium mit einem neuen Magazin. Das Magazin kann bestellt werden beim Bundesumweltministerium, Postfach 300361, 53183 Bonn, Tel.: 01888/305--3355, Fax: 01888/305--3356, email: bmu@broschuerenversand.de (bitte Bestellnummer 2702 angeben) oder im Internet (www.bmu.de)
     
 

   Änderungen von Grenzwerten

  1. Änderungen der Bezeichnungen von Grenzwerten gemäß Gefahrstoffverordnung

    In der novellierten Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 wird der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) als einheitlicher Luftgrenzwert eingeführt. Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Der Arbeitsplatzgrenzwert ersetzt die bisherigen MAK- und TRK-Werte.

    Eine Aufstellung der neuen AGW Werte wird durch den "Ausschuss für Gefahrstoffe" erfolgen.

    Die BAT-Werte bleiben erhalten, werden aber in "Biologischer Grenzwert" umbenannt.
     
  2. Naphthalin

    Im Juli 2004 wurde für Naphthalin ein Richtwert 1 (Vorsorgewert) von 2 µg/m3 und ein Richtwert 2 (Interventionswert) von 20µg/m3 eingeführt.

 

   Studien- und Forschungsergebnisse

  1. Studie: "Schimmelpilze in Luft - Probennahme und Bestimmung", Bundesgesundheitsblatt Januar 2005

    Anfragen zu Schimmelpilzen und ihren gesundheitlichen Auswirkungen haben sich nach Angaben des Umweltbundesamtes in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Themen bei zuständigen Behörden oder Verbraucherschutzorganisationen entwickelt. Da Schimmelpilze überall in der Natur zu finden sind und ihre Verbreitungseinheiten, die Sporen, auch in den Innenraum vordringen, müssen sich Experten und Bausachverständige immer wieder diesem Thema widmen.

    Die Auffindung von Schimmelpilzquellen kann nicht nur anhand von sichtbaren Spuren erfolgen. Die Bestimmung von Raumluftkonzentrationen und die Differenzierung der vorhandenen Schimmelpilzarten sind notwendig, um eine Orientierung vor allem bei verdeckten Schäden zu ermöglichen. Gemäß einer aktuellen Studie des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg „Schimmelpilze in Luft - Probenahme und Bestimmung“ (Bundesgesundheitsblatt, Januar 2005) bieten sich dazu verschiedene Methoden an, welche als Basis für eine sinnvolle Bewertung herangezogen werden können. Die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Methoden und Verfahren sind Bestandteil der aktuellen Seminare der BauAkademie zum Thema Schimmelpilze.
     
  2. Studie: "Benzol noch gefährlicher als angenommen"

    Benzol ist nach jüngsten Erkenntnissen noch giftiger als angenommen. Das lässt sich aus einer Studie ableiten, die das Wissenschaftsjournal «Science» (Bd. 306, S. 1774) veröffentlicht hat. Die Forscher fanden selbst bei der Benzolbelastung unter 1 ppm deutlich nachweisbare Schäden an Blut- und Knochenmarkszellen. Die Studie enthüllte auch, dass Menschen mit zwei bestimmten Erbgutveränderungen noch stärker auf Benzol reagieren als andere.
     
  3. Ungemachte Betten vertreiben Hausstaubmilben - Störenfriede trocknen aus

    Ein ungemachtes Bett mag zwar schlampig aussehen, aber es kann der Gesundheit dienen. Forscher der Universität Kingston haben herausgefunden, dass Hausstaubmilben ungemachte Betten nicht vertragen. Die Wanzen können in den warmen, trockenen Bedingungen, die in ungemachten Betten herrschen, nicht überleben, berichtet die BBC.
    Ein Bett beheimatet durchschnittlich mehr als 1,5 Mio. Hausstaubmilben. Die nicht einmal einen Millimeter langen Wanzen ernähren sich von menschlichen Hautschuppen und produzieren Allergiestoffe, die der Mensch während des Schlafes inhaliert. Die warmen, feuchten Bedingungen eines belegten Bettes sind ideal für die Wanzen. Milben überleben, indem sie der Atmosphäre das Wasser entziehen. Dies geschieht über körpereigene Drüsen. Forscher Stephen Pretlove: "So etwas Simples wie das Bett tagsüber nicht zu machen baut die Feuchtigkeit in Laken und Matratzen ab. Die Milben verdörren und sterben schließlich."
    Krankheiten, die durch Hausstaubmilden ausgelöst werden, verursachen in Großbritannien jährliche Kosten von 700 Mio. Pfund (ca. eine Mrd. Euro). Pretlove beweist mit seiner Studie auch, dass das Auftreten von Milben mit der Bauweise eines Hauses zu tun hat. Zum Beispiel isolieren einige Materialen bessere als andere. Seine Studie soll Architekten helfen, das Milbenrisiko zu senken. Andrew Wardlaw von der British Society for Allergy and Clinical Immunology meint: "Milben spielen bei Asthma und Allergien eine große Rolle. Es wäre gut, wenn Wege gefunden würden, wie ihre Konzentration verringert werden könnte."  (London pte, 18. Jan 2005)

 

   Impressum

Dieser Newsletter wird herausgegeben von der

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Email: info@bau-akademie.de
Internet: www.bau-akdemie.de

Geschäftsführer: Thomas Nowak, Herbert Schaller
Registergericht Düsseldorf HRB 31925
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf

Umsatzsteuer ID: DE171231549

Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes: Thomas Nowak

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