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Die HOAI, als Buch mit 7 Siegeln bekannt, hat weniger Auslegungsmöglichkeiten als allgemein angenommen wird. Im Gegenteil, sie gibt enge
Grenzen vor. Um diese sichtbar zu machen und um mit diesen und den sich daraus ergebenden Zwängen umgehen zu können, muss man die Systematik dieser Verordnung kennen.
Wenn die Chemie zwischen den Vertragspartnern nicht mehr stimmt, oder wenn es sogar zum Prozess kommt, stellt man spätestens vor Gericht fest,
dass man schon in den Anfängen der Vertragsausformung nicht gründlich genug vorgegangen ist. Bei dann oft unvermeidlichen Honorarprozessen ist festzustellen, dass der Planungsvertrag von Beginn an
Auslegungslücken aufweist und/oder dem tatsächlichen Planungsablauf nicht früh genug angepasst wurde. Die Folge:
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gegenseitiger Vertrauensverlust
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Verhärtung der Standpunkte
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für den Architekten meist ein Honorarverlust
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für den Auftraggeber so gut wie immer ein Rüffel durch die Prüfinstanz
Die alten Einheitsarchitekten- und Ingenieurverträge sind nicht umsonst zurückgezogen worden. Es gibt seit Dezember 2002 ein neues
Vertragsmuster, das den individuellen Zwängen des Architektenvertrages im Spannungsfeld von Preis- und Werksvertragsrecht nachkommt. Was
bringt der neue Vertrag an Sicherheiten, die bisher bei allen Vertragsmustern fehlten? |