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Die HOAI, als Buch mit
7 Siegeln bekannt, hat weniger Auslegungsmöglichkeiten als allgemein angenommen
wird. Im Gegenteil, sie gibt enge Grenzen vor. Um diese sichtbar zu machen und
um mit diesen und den sich daraus ergebenden Zwängen umgehen zu können, muss man
die Systematik dieser Verordnung kennen.
Wenn die Chemie zwischen
den Vertragspartnern nicht mehr stimmt, oder wenn es sogar zum Prozess kommt,
stellt man spätestens vor Gericht fest, dass man schon in den Anfängen der
Vertragsausformung nicht gründlich genug vorgegangen ist. Bei dann oft
unvermeidlichen Honorarprozessen ist festzustellen, dass der Planungsvertrag von
Beginn an Auslegungslücken aufweist und/oder dem tatsächlichen Planungsablauf
nicht früh genug angepasst wurde.
Die Folge:
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gegenseitiger
Vertrauensverlust
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Verhärtung der
Standpunkte
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für den Architekten
meist ein Honorarverlust
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für den Auftraggeber
so gut wie immer ein Rüffel durch die Prüfinstanz
Die alten
Einheitsarchitekten- und Ingenieurverträge sind nicht umsonst zurückgezogen
worden. Es gibt seit Dezember 2002 ein neues Vertragsmuster, das den
individuellen Zwängen des Architektenvertrages im Spannungsfeld von Preis- und
Werksvertragsrecht nachkommt.
Was bringt der neue Vertrag an Sicherheiten, die bisher bei allen
Vertragsmustern fehlten?
Das Seminar ist aufgeteilt
in den Bereich Vertragsrecht und den Bereich Honorarabrechnung.
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