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Der Architekten- und
Ingenieurvertrag in Hinblick auf die neue Verordnungslage, die
werkvertragsgerechte Abnahme des Architekten- und Ingenieurwerks, die
HOAI-gerechte Honorarrechnung. Die aktuelle Ausgabe der HOAI ist vom 11.08.2009.
Was lange währt, sollte
nach altbekanntem Sprichwort doch endlich gut werden. Weit gefehlt!
In allen 5 vorausgegangenen Novellierungen blieb die Struktur dieser
Gebührenordnung erhalten. Das ist vorbei! Man muss gewaltig
umdenken, denn in der HOAI-2009 werden nur noch die Planungsleistungen der
Architekten und Ingenieure geregelt. Für sogenannte
Beratungsleistungen ist eine rechtlich verbindliche Regelung nicht mehr
vorgesehen.
Obwohl der Verordnungsgeber vorgibt, die neue Verordnung trage zur größeren
Transparenz bei, kann aus 27-jähriger Gerichtserfahrung
vorausgesagt werden, dass durch dieses neue Machwerk große Rechtsunsicherheit
vorprogrammiert ist und Tür und Tor für Honorarstreitigkeiten weit aufgemacht
werden. Den Machern der HOAI-2009 fehlte es offensichtlich schlichtweg der ganz
alltägliche Bezug zur Praxis.
Wie geht man als Architekt und Ingenieur damit um? Das wird Ihnen in
diesem Seminar verständlich nahegebracht.
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Seminartermine:
Inhouse Seminar und weitere Termine auf Anfrage
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