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HOAI:
Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure in der neuesten Fassung

Der Architekten- und Ingenieurvertrag in Hinblick auf die neue Verordnungslage, die werkvertragsgerechte Abnahme des Architekten- und Ingenieurwerks, die HOAI-gerechte Honorarrechnung. Die aktuelle Ausgabe der HOAI ist vom 11.08.2009.

Was lange währt, sollte nach altbekanntem Sprichwort doch endlich gut werden. Weit gefehlt!
In allen 5 vorausgegangenen Novellierungen blieb die Struktur dieser Gebührenordnung erhalten. Das ist vorbei! Man muss gewaltig umdenken, denn in der HOAI-2009 werden nur noch die Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure geregelt. Für sogenannte Beratungsleistungen ist eine rechtlich verbindliche Regelung nicht mehr vorgesehen.


Obwohl der Verordnungsgeber vorgibt, die neue Verordnung trage zur größeren Transparenz bei, kann aus 27-jähriger Gerichtserfahrung vorausgesagt werden, dass durch dieses neue Machwerk große Rechtsunsicherheit vorprogrammiert ist und Tür und Tor für Honorarstreitigkeiten weit aufgemacht werden. Den Machern der HOAI-2009 fehlte es offensichtlich schlichtweg der ganz alltägliche Bezug zur Praxis.


Wie geht man als Architekt und Ingenieur damit um? Das wird Ihnen in diesem Seminar verständlich nahegebracht.
 

Seminartermine:

Inhouse Seminar und weitere Termine auf Anfrage

   Die Inhalte

Sie erhalten in dem Seminar

  • den Text der neuen HOAI-2009

  • eine mündliche (ggfs. auch schriftliche) Synopse: HOAI-96 zu HOAI-09

  • die wichtigsten Grundregeln für eine sinnvolle Vertragsgestaltung

  • ein Muster für die Erstellung einer prüffähigen Honorarrechnung
     

Das Seminar dauert 1 Tag.

 

   Das Seminar ist wichtig für

  • Architekten

  • Ingenieure

  • Rechtsanwälte

  • Auftraggeber

   Veranstaltungsorte

  • Nürnberg

  • Düsseldorf

  • Berlin

  • Hamburg

  • Dieses Seminar wird auch als Inhouse Veranstaltung in Ihren Räumen durchgeführt.

   Ihre Investition kostet

  • Kosten pro Teilnehmer:  auf Anfrage