Forderungssicherungsgesetz
Das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz
(FoSiG) enthält erhebliche Auswirkungen auf die Bauvorhaben.
Insbesondere mit der Neufassung des § 648a BGB und dem neuen § 1
BauFordSiG erhält der Auftragnehmer Möglichkeiten zur Sicherung
und Durchsetzung seines Werklohnes, die weit über das alte Recht
hinaus gehen. Diese Instrumente sind aber auch für die
Auftraggeber wichtig. Das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)
verbessert unter anderem die Möglichkeit für den Unternehmer,
Abschlagzahlungen verlangen zu können. Durch das
Forderungssicherungsgesetz sollen vorrangig kleine und
mittelständische Betriebe geschützt werden, da diese oft durch
die schlechte Zahlungsmoral in finanzielle Schwierigkeiten
gerieten.
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Seminartermine:
Termine auf Anfrage
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Die
Inhalte |
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Darstellung und Erläuterung der neuen rechtlichen Möglichkeiten
für die Durchsetzung von Zahlungsforderungen im Werklohnbereich.
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Stellung
des Subunternehmers zum Generalunternehmer sowie Stärkung der
Durchgriffsfähigkeit
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Wie können
Handwerker schneller an ihr Geld kommen und Zahlungsausfälle
verringern
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Abschlagszahlungen trotz nicht abgeschlossener Leistungen
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Druckzuschlag bei Mängelbeseitigung wird reduziert
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Einklagbarkeit der Sicherheitsleistung
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Bauforderungssicherungsgesetz
Das Seminar dauert 1 Tag.
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Die
Seminar-Teilnahme bringt |
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Zum einen
sollen Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre
Werklohnforderung effektiv zu sichern. Zum anderen sollen die
verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfacheren
Titelerlangung geändert werden. Der Teilnehmer wird in die
Neuerungen und Verfahrensabläufe des Forderungssicherungsgesetz
eingewiesen.
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Das
Seminar ist wichtig für |
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Veranstaltungsorte |
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Nürnberg
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Berlin
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Stuttgart
Dieses Seminar kann auch als Inhouse
Seminar gebucht werden.
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Ihre
Investition kostet |
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